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Kinder & Jugend


Kinder, Jugend und Familie

Wir fördern z. B. Angebote für Kinder, Jugendclubs oder Ferienangebote. Wir beraten in Erziehungsfragen oder zur Höhe des Unterhalts und helfen, wenn eine Krise fast alles aussichtslos erscheinen läßt. Wir bieten Hilfe bei der Vermittlung von Kindertagesstättenplätzen an oder ermäßigten, wenn ein Anspruch besteht, die Gebühr für einen Betreuungsplatz.

Freizeitangebote

Freizeitangebote in offenen Treffs sowie aktuelle Veranstaltungen.. [mehr]

Sozialarbeit

Das Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit fördert auch Angebote der Jugendsozialarbeit. In der Stadt Schwerin gibt es an ausgewählten Schulen Schulsozialarbeiter. Sie sind für euch und eure Eltern da, wenn es in der Schule mal nicht so läuft und ihr außer den Lehrern jemanden nicht nur zum Reden braucht. [mehr]

Kindertagesstätten

Die Kindertagesförderung umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung in Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort sowie Tagespflege für einen Teil des Tages oder ganztags. Die Leistungsangebote der verschiedenen Einrichtungen orientieren sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern. [mehr]

Erziehung & Familie

Beratungsangebote der Jugendhilfe zur Förderung der Erziehung in der Familie, Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung sowie Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung [mehr]

Kinder- und Jugendnotdienst

Kinder und Jugendliche in Not können sich jeden Tag und rund um die Uhr mit ihrem Anliegen an folgende Adresse wenden... [mehr]

Jugendgerichtshilfe

Die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Jugend, Schule und Sport ... [mehr]

Unterhaltsfragen

Unterhaltsvorschuss, Beratung, Unterstützung, Beistandschaften, Beurkundungen, Beglaubigungen usw. [mehr]

ESF-Bundesprogramm "Stärken vor Ort"

Stärken vor Ort "Stärken vor Ort" fördert eine erfolgreiche soziale, schulische bzw. berufliche Integration von Jugendlichen und Frauen und stärkt den sozialen Zusammenhalt in drei städtischen Gebieten. Antragsdokumente, Hilfen zur Antragsstellung sowie Ergebnisse abgeschlossener Projekte [Externer Link]

Legale Graffiti

© Photocase fult Die Landeshauptstadt Schwerin stellt jungen Künstlerinnen und Künstlern aus der Graffitiszene seit 1. August 2010 legale Graffiti-Flächen zur Verfügung, um das Sprayen künstlerischer Werke auf freigegebenen Flächen zu ermöglichen. [mehr]
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin

Amt für Jugend, Schule und Sport

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Fax: 0385 545- 2009

Öffnungszeiten
Mo.  08:00 - 16:00 Uhr
Di.  08:00 - 18:00 Uhr
Do.  08:00 - 18:00 Uhr
Fr.  08:00 - 13:00 Uhr

Ulrich Schmitt
Amtsleiter
Zimmer: 3.066
Tel: 0385 545-2001
E-Mail: hschmitt@schwerin.de
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Formulare & Anträge


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