
Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Schwerin informiert über den Zustand und die mögliche weitere Entwicklung von Natur und Landschaft im Stadtgebiet.
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Die Landeshauptstadt Schwerin ist im Juli 2010 der deutschlandweit von vielen Städten und Gemeinden unterzeichneten Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" beigetreten.
Nach Beschluss der Stadtvertretung sollen die kommunalen Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt im
Stadtgebiet Schwerins verstärkt werden.
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Lesen Sie die Regelungen der Baumschutzsatzung nach und erfahren Sie Wissenwertes über die Bedeutung des Baumschutzes.
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Unser Beitrag zum europäischen Naturerbe. Europäische Schutzgebiete am Schweriner See mit detailiertem Kartenmaterial.
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Auch innerhalb der Stadtgrenzen befinden sich Biotope (z. B. Feldhecken, Kleingewässer, Röhrichte, Sümpfe, Moore, Quellen, naturnahe See- und Bachufer, Quellen, Feuchtwiesen, Magerrasen, Feldgehölze und naturnahe Waldareale), die unmittelbar gesetzlich geschützt sind.
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Im Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin finden auch geschützte Arten attraktive Teillebensräume. Einige Arten (z.B. Turmfalke, Mauersegler) leben sogar in der Innenstadt. Andere profitieren von den Stadtrandlagen (z.B.: Mehlschwalben, Fledermäuse, Frösche).
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Viele Randbereiche des Schweriner Stadtgebietes stehen unter Landschaftsschutz. In den letzten Jahren wurden folgende neue Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen:
LSG Schweriner Innensee und Ziegelaußensee,
LSG Siebendörfer Moor
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In den Grenzen der Landeshauptstadt Schwerin existieren drei Naturschutzgebiete (NSG):
NSG Kaninchenwerder und großer Stein, NSG Ziegelwerder, NSG Wüstmark. An den Ufern des Schweriner Sees liegen weitere Schutzgebiete:
NSG Ramper Moor, NSG Görslower Ufer und NSG Döpe.
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