Unterhaltsfragen

Beistandschaften

1. Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Amtes für Jugend, Schule und Sport bei der
  • Feststellung der Vaterschaft und der
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
 
2. Warum ist die Feststellung der Vaterschaft von erheblicher Bedeutung?
Erst durch die Vaterschaftsfeststellung ist das Kind mit dem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leitet sich der Unterhaltsanspruch und auch das Erbrecht des Kindes gegenüber seinem Vater ab. Auch hat das Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Die Feststellung der Vaterschaft ist auch für die Kindesmutter von Bedeutung. Wenn sie aufgrund der Erziehung, Betreuung und Pflege des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Die Vaterschaft kann durch den Kindesvater freiwillig und kostenlos im Amt für Jugend, Schule und Sport anerkannt werden. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung, erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
 
3. Wie erfolgt die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche?
Der Beistand prüft das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die Höhe des Unterhalts. Durch den Unterhaltsverpflichteten kann die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung im Amt für Jugend, Schule und Sport  kostenfrei beurkundet werden, d.h. es wird ein Unterhaltstitel ausgestellt. Wenn der Unterhalt streitig ist, vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.
Wenn Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt, kümmert sich der Beistand auch um die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.
 
4. Wer kann einen Beistand erhalten?
  • Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, der tatsächlich allein für ein Kind sorgt.
  • Das gilt unabhängig davon, ob die elterliche Sorge alleine oder gemeinsam ausgeübt wird.
  • Die elterliche Sorge für ein Kind hat die Mutter alleine inne, wenn sie nicht mit dem Vater verheiratet ist und keine gemeinsame Sorgeerklärung in urkundlicher Form abgegeben wurde.
  • Die Beistandschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
  • Voraussetzung ist jedoch, das das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Schwerin hat.
 
5. Wann und wie erhalten Sie eine Beistandschaft?

Wann?
  • Wenn Sie als werdende Mutter nicht verheiratet sind, können Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes eine Beistandschaft beantragen.
  • Nach der Geburt können Sie jederzeit die Beistandschaft bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes beantragen.
  • Übt der Kindesvater die tatsächliche Sorge für das Kind aus, kann auch der Kindesvater die Beistandschaft beantragen.
Wie ?
Nach einer Beratung im Amt für Jugend, Schule und Sport genügt ein schriftlicher Antrag. Mit Eingang des Antrages wird das Amt für Jugend, Schule und Sport sofort Beistand des Kindes, hierfür bedarf es keiner Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung seitens des Amtes.
 
6. Wann endet die Beistandschaft?
Die Beistandschaft endet
  • wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt ,
  • das minderjährige Kind volljährig wird oder
  • das Kind ins Ausland umzieht

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Unterhalt, UVG, Beurkundungen

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