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Integration von Ausländern wird gefördert
Stadt und Verbundprojekt unterzeichneten Vereinbarung
Am 10. Mai unterzeichneten die Landeshauptstadt Schwerin und das Verbundprojekt „Migrationsberatung“ (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwerin e.V., Caritas Kreisverband Schwerin, Diakonisches Werk der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Mecklenburg und die Evangelische Jugend Schwerin) die Vereinbarung zur Zusammenarbeit für die Förderung der Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Sozialdezernent Hermann Junghans: „Durch das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene neue Zuwanderungsgesetz ist der Weg für eine intensivere Integration von neu ankommenden Zuwanderern aus dem Ausland gegeben. Das Verbundprojekt Migrationsberatung ist eine neue Form der Zusammenarbeit und Organisation zwischen den Partnern aus dem Bereich der Träger der Freien Wohlfahrtspflege und der Stadtverwaltung. Das neue Projekt kann sich bundesweit sehen lassen. Es dient einer aktiv betriebenen Integration für Zuwanderer in besonderer Form. Denn der Start in der Bundesrepublik Deutschland ist für Zuwanderer aus dem Ausland sofort nach ihrer Ankunft besonders wichtig.“
In der Vereinbarung ist verankert, dass die Landeshauptstadt bei der Beauftragten für Integration der Zuwanderer und Ausländerangelegenheiten eine Leitstelle einrichtet. Die Leitstelle ermöglicht es, Informationen über neu ankommende Zuwanderer aus dem Ausland an das Verbundprojekt „Migrationsberatung“ weiterzuleiten. Darüber hinaus soll die Leitstelle Impulse und inhaltliche Empfehlungen an das Verbundprojekt geben. Das Verbundprojekt hingegen richtet eine Koordinierungsstelle bei einem der Träger ein. Ziel der Koordinierungsstelle ist es, neu ankommende Zuwanderer aus dem Ausland zu begleiten und sie an die Beratungsstellen weiterzuleiten.
Zu dem Personenkreis gehören insbesondere aufzunehmende Spätaussiedler und deren Familienangehörige, Kontingentflüchtlinge, Asylsuchende und ausländische Ehepartner, minderjährige Kinder bei Familiennachzug sowie EU-Bürger, deren Familienangehörige, ausländische Studenten und Arbeitnehmer.
„Ich begrüße, dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist. Die Vereinbarung ist die Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wohlfahrtsverbänden in dem Bereich Integrationsberatung, und sie ist einmalig in Mecklenburg-Vorpommern“, hebt der verantwortliche Geschäftsführer des Verbundprojektes Axel Mielke hervor.
Erschienen am 07.07.2005
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