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Landeshauptstadt stellt legale Graffiti-Flächen zur Verfügung
Fotos und genaue Lage ab sofort unter www.legalegraffiti.schwerin.de

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt jungen Künstlerinnen und Künstlern aus der Graffitiszene ab 1. August  legale Graffiti-Flächen zur Verfügung, um das Sprayen künstlerischer Werke auf freigegebenen Flächen zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um Fassaden zweier Sporthallen in Lankow und im Mueßer Holz sowie um Teile einer Lärmschutzwand in Krebsförden.

Über die genaue Lage können sich Jugendliche ab sofort unter  www.legalegraffiti.schwerin.de informieren. Die legalen Flächen sind mit Nutzungsbedingungen verbunden.

„Mit der Bereitstellung von legalen Flächen gehen wir ganz bewusst  einen Schritt auf die Sprayer-Szene zu. Wir geben künstlerisch ambitionierten Jugendlichen die Chance, sich mit ihren Werken im öffentlichen Raum zu präsentieren, ohne dass sie sich dabei strafbar machen“, meint die Vorsitzende des kommunalen Präventionsrates, Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow. Außerdem will die Stadt mit der Freigabe legaler Flächen den Anreiz für flüchtig auf Gebäude- und Lärmschutzwände geschmierte „Tags" (Signaturkürzel) verringern. „Wir würden uns freuen, wenn auf den legalen Flächen farbenfrohe Kunstwerke entstehen, die das Lebensgefühl junger Menschen in Schwerin zum Ausdruck bringen “, so Angelika Gramkow.
Die legalen Flächen sind Teil einer vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung geförderten Kampagne, mit der die Landeshauptstadt und der Stadtjugendring die Zahl illegaler Schmierereien in Schwerin deutlich verringern wollen.
Die zuständigen Ortsbeiräte, Gebäudenutzer bzw. Eigentümer sind über das Vorhaben informiert worden. Betreut werden sollen die Flächen durch die jeweiligen Trägerverbünde für Kinder- und Jugendarbeit.

Folgende legale Flächen sind ab 1. August für legale Graffiti frei gegeben:

Sporthalle Ratzeburger Straße, Lankow,  Fassade zur Straße und Fassade zur Skaterbahn
Betreuung durch den Trägerverbund WeLAN
 
Sporthalle Ziolkowski-Straße, Mueßer Holz, straßenseitige Giebelfassade
Betreuung durch den Trägerverbund 3 der Kinder- und Jugendarbeit

Lärmschutzwand in Krebsförden, gegenüber dem Sieben-Seen-Center
1.) Abschnitt quer zur B106, Außenseite parallel zum Görrieser Weg
2.) straßenseitiger Abschnitt entlang der B106 (nur Außenseite), links der Einfahrt zum neuen Wohngebiet Krebsförden
Betreuung durch den Trägerverbund 3 der Kinder- und Jugendarbeit


Benutzungsregeln für legale Graffiti-Flächen in der Landeshauptstadt Schwerin

Legale Flächen zur freien Graffiti-Gestaltung können in Schwerin genutzt werden, wenn folgende Regeln beachtet werden:


•    Für die Materialien bist Du selbst verantwortlich und verpflichtet diese wieder wegzuräumen und sachgerecht zu entsorgen!

•    Nutze nur die freigegebenen Flächen! Erkundige Dich also vorher, ob das Sprayen dort wirklich erlaubt ist. Ansonsten drohen Dir Straf- und Zivilverfahren!

•    Erkundige Dich nach den Regeln der Szene. Überspraye nicht einfach die Bilder anderer Jugendlicher! Unter Sprayern kann das zu Problemen führen.

•    Die Darstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen, sowie pornografischen Inhalten werden wir nicht tolerieren.
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Erschienen am 29.07.2010

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