
Pressemitteilungen
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
Mitteilung der Wahlbehörde
Die Wahlbehörde informiert alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Schwerin darüber, dass allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung etwa in der Zeit vom 23. bis 28. August 2005 durch die Deutsche Post AG zugestellt wird.
Die Wahlbehörde bittet daher in diesem Zeitraum besonders darauf zu achten, dass Wahlbenachrichtigungen nicht irrtümlich mit Werbesendungen entsorgt werden.
Sollten Wahlberechtigte am 28. August nicht über eine Wahlbenachrichtigung verfügen, haben diese das Recht, im Zeitraum vom 29. August bis 2. September 2005, im BürgerBüro des Stadthauses der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um damit die persönliche Wahlberechtigung feststellen zu können.
Das Wählerverzeichnis kann in dem genannten Zeitraum zu den allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag / Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch / Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die Wahlbekanntmachung im Stadtanzeiger der Landeshauptstadt Schwerin, Ausgabe 16/2005 vom 19. August 2005 verwiesen.
Erschienen am 19.08.2005
[PDF] (21.31 KB)
Kontakt
Leitung des Büro OB
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax: 0385 545-1019
Öffnungszeiten
| Mo. | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Di. | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Do. | 08:00 - 18:00 Uhr |
Pressesprecherin V.i.S.d.P.
Zimmer: 6.027
Tel: 0385 545-1010
E-Mail: mchristen@schwerin.de
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