Bürgerbeteiligung


2. Änderung Hafen-Speicher

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.91.01/1 „Hafen-Speicher“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 02.12.2011 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. [mehr]

Sondergebiet Photovoltaik Gosewinkel

Die Landeshauptstadt Schwerin führt zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 78.11 Sondergebiet „Photovoltaik Gosewinkel“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch. [mehr]

Wie läuft ein Bebauungsplanverfahren?

Das Verfahren, wie ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist im Baugesetzbuch geregelt. Das Wichtigste steht in den § § 1 bis 4 Baugesetzbuch. Wie die Bürger beteiligt werden müssen, legt § 3 "Beteiligung der Bürger" des Baugesetzbuchs fest. [mehr]

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin


Landeshauptstadt Schwerin

Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust und der Landeshauptstadt Schwerin

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Fax: 03874 624-392062

Öffnungszeiten
Mo.  08:00 - 16:00 Uhr
Di.  08:00 - 16:00 Uhr
Mi.  08:00 - 13:00 Uhr
Do.  09:00 - 18:00 Uhr

Ulrich Frisch
Fachdienstleiter, Vorsitzender Gutachterausschuss Schwerin, stellv. Vorsitzender Gutachterausschuss Ludwigslust, Vorsitzender Umlegungsausschuss
Zimmer: A 129
Tel: 03874 624-2800
E-Mail: U.Frisch@ludwigslust.de
Landeshauptstadt Schwerin - Mecklenburg-Vorpommern - Stadtportal

Bebauungsplanverfahren

Wie läuft das Verfahren ab, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird? [mehr]