
Öffentliche Zugänglichkeit Schweriner Seenufer
Öffentliche Zugänglichkeit und Schwerpunktfunktionen der Seenufer
In die Untersuchung zur öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzung sowie zu den Schwerpunktfunktionen wurden die folgenden Seen einbezogen:
• Schweriner Innen- und Außensee
• Neumühler See
• Medeweger See
• Ziegelinnen- und Ziegelaußensee
• Heidensee
• Lankower See
• Ostorfer See
• Fauler See
Beim Schweriner Innen- und Außensee sowie beim Neumühler See wurden nur die Uferzonen im Stadtgebiet berücksichtigt.
Untersuchungsbereich war jeweils landseitig die 100 m – Uferschutzzone gemäß §19 Landesnaturschutzgesetz unter Berücksichtigung der Übergangszone des Gewässers mit Röhrichten, Stegen, und Bootshäusern.
Schwerpunktfunktionen im Bereich der Seeuferzonen ergeben sich aus der derzeitigen Nutzungssituation und den natürlichen Bedingungen unter Einbeziehung bestehender Schutzerfordernisse.
Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage von Indikatoren. [mehr]
• Schweriner Innen- und Außensee
• Neumühler See
• Medeweger See
• Ziegelinnen- und Ziegelaußensee
• Heidensee
• Lankower See
• Ostorfer See
• Fauler See
Beim Schweriner Innen- und Außensee sowie beim Neumühler See wurden nur die Uferzonen im Stadtgebiet berücksichtigt.
Untersuchungsbereich war jeweils landseitig die 100 m – Uferschutzzone gemäß §19 Landesnaturschutzgesetz unter Berücksichtigung der Übergangszone des Gewässers mit Röhrichten, Stegen, und Bootshäusern.
Schwerpunktfunktionen im Bereich der Seeuferzonen ergeben sich aus der derzeitigen Nutzungssituation und den natürlichen Bedingungen unter Einbeziehung bestehender Schutzerfordernisse.
Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage von Indikatoren. [mehr]
Kontakt
Landeshauptstadt Schwerin
Stadtentwicklung und Stadtplanung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax: 0385 545-2609
Öffnungszeiten
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Öffnungszeiten
| Mo. | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Di. | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Do. | 08:00 - 18:00 Uhr |
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