Einheitlicher Ansprechpartner


Wozu dient der Einheitliche Ansprechpartner?

Der so genannte Einheitliche Ansprechpartner wurde mit Inkrafttreten der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet und ist ein kostenpflichtiges Serviceangebot für Dienstleisterinnen und Dienstleister. [mehr]

Wer ist der zuständige Einheitliche Ansprechpartner für Schwerin?

In ganz Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr. [mehr]

Und was hat die Landeshauptstadt damit zu tun?

Sehr viel, denn die Landeshauptstadt Schwerin ist zuständige Behörde für viele Formalitäten und Genehmigungen. [mehr]

Was zählt zu den Dienstleistungen?

Dienstleistungen sind zum Beispiel Gaststätten- und Restaurantleistungen, der Handel mit Waren, handwerkliche Berufe oder IT-Service. Für sie sollen in allen Mitgliedsstaaten der EU die gleichen Bedingungen für die Geschäftstätigkeit gelten. Die EU-DLR gilt dabei für inländische und ausländische Dienstleister gleichermaßen.

Gibt es Ausnahmen?

Ausgenommen von der Richtlinie sind das Arbeits- und Sozialrecht, das Strafrecht, die Grundrechte sowie die Tarifverträge. [mehr]

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin

Zentrale Steuerung, Statistik

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Fax: 0385 545-1309

Öffnungszeiten
Mo.  08:00 - 16:00 Uhr
Di.  08:00 - 18:00 Uhr
Do.  08:00 - 18:00 Uhr

Klaus Rüthers
Sachgebietsleiter
Zimmer: 6.043
Tel: 0385 545-1313
E-Mail: kruethers@schwerin.de
Landeshauptstadt Schwerin - Mecklenburg-Vorpommern - Stadtportal

Zugang zum Antragsassistenten