
Einheitlicher Ansprechpartner
Wozu dient der Einheitliche Ansprechpartner?
Der so genannte Einheitliche Ansprechpartner wurde mit Inkrafttreten der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet und ist ein kostenpflichtiges Serviceangebot für Dienstleisterinnen und Dienstleister. [mehr]
Wer ist der zuständige Einheitliche Ansprechpartner für Schwerin?
In ganz Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wahr. [mehr]
Und was hat die Landeshauptstadt damit zu tun?
Sehr viel, denn die Landeshauptstadt Schwerin ist zuständige Behörde für viele Formalitäten und Genehmigungen. [mehr]
Was zählt zu den Dienstleistungen?
Dienstleistungen sind zum Beispiel Gaststätten- und Restaurantleistungen, der Handel mit Waren, handwerkliche Berufe oder IT-Service. Für sie sollen in allen Mitgliedsstaaten der EU die gleichen Bedingungen für die Geschäftstätigkeit gelten. Die EU-DLR gilt dabei für inländische und ausländische Dienstleister gleichermaßen.
Gibt es Ausnahmen?
Ausgenommen von der Richtlinie sind das Arbeits- und Sozialrecht, das Strafrecht, die Grundrechte sowie die Tarifverträge. [mehr]
Kontakt
Landeshauptstadt Schwerin
Zentrale Steuerung, Statistik
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax: 0385 545-1309
Öffnungszeiten
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