


Neue Wohngebiete
Mühlenscharrn
Kennwerte:
| Stadtteil | Neumühle |
| Verfahrensstand |
Rechtskräftiger Bebauungsplan |
| Größe des Planungsgebietes | ca. 24 ha (ohne Landschaftsteil) |
| Voraussichtliche Zahl der Wohnungen | ca. 280 |
| Typ der Bebauung | Einfamilien- und Reihenhäuser, Doppelhäuser |
| Realisierungsstand | Planverfahren nach BauGB |
| Erschließungsbeginn für Teilbereich |
Juni 2009 |
| Erschließungsträger | LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern Bertha-von-Suttner Straße 5 19061 Schwerin Telefon: (03 85) 3031750 |
| Information zur städtebaulichen Planung |
Amt für Stadtentwicklung |
| Plan |
|
Standortmerkmale:
Der Mühlenscharrn ist eine der wenigen großflächigen Entwicklungsgebiete der Stadt Schwerin. Er liegt auf einem Höhenrücken am westlichen Stadtrand, mit Blick über den Ostorfer See und zur ca. 3000 m entfernten Innenstadt.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerin möchte die LGE M-V GmbH einen Wohnstandort für ca. 280 Wohnungen, vorwiegend in Reihen-, Doppel- und Einzelhausbebauung, erschließen. Diese werden durch öffentliche Grünbereiche untereinander gegliedert und bilden eigenständige Bauabschnitte. Hier sind auch moderne Hausformen mit Pultdächern möglich.
Dem Entwicklungsbereich wird eine überschaubare Anzahl von Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen zugeordnet, die überwiegend dem näheren Einzugbereich dienen.
Die Südspitze des Gebietes wird von Bebauung freigehalten. Sie dient als Ausgleichsfläche und wird das angrenzende Landschaftsschutzgebiet erweitern.
Das Gesamtgebiet wird durch zwei Zufahrten an das örtliche Verkehrsnetz angeschlossen.
Die Realisierung des Gesamtvorhabens erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und soll in einzelnen Bauabschnitten erfolgen.
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Kontakt
Stadtentwicklung und Stadtplanung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax: 0385 545-2609
Öffnungszeiten
| Mo. | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Di. | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Do. | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Fr. | 08:00 - 13:00 Uhr |

