Notrufe

Erste Hilfe

Unter Erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die Sie an Ort und Stelle einleiten , bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. Wirkungsvolle Erste Hilfe setzt eine gute Ausbildung voraus, denn die plötzliche Notwendigkeit zur Hilfeleistung lässt kaum Zeit, nachzulesen, welche Art von Erster Hilfe geleistet werden muss.
 
Durch den Notfall kommt es bei den Ersthelfern und den in der Umgebung stehenden Personen häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie versuchen, durch

- Ruhe,

- sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln und

- beruhigenden Zuspruch

auf die Betroffenen und umherstehenden Passanten einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Sie helfen auch, wenn Sie unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin

Amt für Brand- Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

Fax: 0385 5000-117

Öffnungszeiten
Mo.  08:00 - 16:00 Uhr
Di.  08:00 - 18:00 Uhr
Do.  08:00 - 18:00 Uhr

Jürgen Rogmann
Amtsleiter
Zimmer: 1.01
Tel: 0385 5000-100
E-Mail: jrogmann@schwerin.de
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