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5. Änderung Zippendorf - Ehemaliges Kurhaus

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf" - Ehemaliges Kurhaus

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf" - Ehemaliges Kurhaus einzuleiten. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst das Areal des ehemaligen Kurhauses am Franzosenweg. Planungsziel ist die Sanierung und der Umbau des Kurhauses für Wohnzwecke sowie die Errichtung von drei neuen Wohngebäuden. Es sollen ausschließlich Mietwohnungen entstehen.

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