Die Stadtverwaltung Schwerin hat auf einen zentralen Rechnungseingang umgestellt. Damit gilt ab sofort für alle Rechnungssteller die einheitliche Rechnungsanschrift:
Zentraler Rechnungseingang der Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst <Bezeichnung>
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin
Rechnungsdokumente sind nicht mehr direkt an die einzelnen Fachdienste bzw. Ansprechpartner/innen in der Verwaltung zu adressieren. Stattdessen wird darum gebeten, ausnahmslos diese zentrale Rechnungsanschrift zu verwenden.
Die Rechnungsdokumente können auch elektronisch als PDF-Anhang an die E-Mail-Adresse rechnungseingang@schwerin.de gesandt werden.
Nähere Hinweise, insbesondere zur Verwendung und Vervollständigung der Rechnungsadresse und den Anforderungen zum elektronischen Rechnungsversand finden sich auf www.schwerin.de/rechnungseingang.
Mit der Einführung eines zentralen Rechnungseinganges stellt die Landeshauptstadt Schwerin die Weichen für eine digitale Rechnungsbearbeitung. Perspektivisch soll der gesamte papiergebundene Prozess vollständig IT-gestützt ablaufen. Damit wird eine effizientere Bearbeitung von Rechnungsdokumenten in der Verwaltung ermöglicht, es werden Bearbeitungszeiten reduziert und Verzögerungen durch Postlaufzeiten vermieden.