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Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung einholen

Volltext

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).

Auskünfte aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung dürfen nur von den uVGB und den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden ÖbVI erteilt werden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.