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Betriebserlaubnis einer Zweigapotheke beantragen

Volltext

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis

  • zum Betrieb einer Apotheke EUR 600,00 - 2.000
  • zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken: EUR 700,00 - 3.500

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Fristen

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.06.2021

Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde, die Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihre Hauptapotheke erteilt hat.

Zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz ist das

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle