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Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Volltext

Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Handlungsgrundlage(n)

§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

Voraussetzungen

  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

Gebührenrahmen in Mecklenburg-Vorpommern: 100 bis 750 Euro

Verfahrensablauf

Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Widerspruch