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Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Volltext

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

  • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts.