Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Zulassung von Fernlehrgängen

Volltext

Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Handels-/ Vereinsregisterauszug
  • Lehrgangsplanung
  • Anmelde-/Vertragsvordrucke
  • Informationsmaterial für Teilnehmer
  • Prüfungsregelungen
  • Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
  • Lehrmaterialaufstellung
  • Arbeitsmaterialien
  • Konzept zum Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Zulassungsgebühr: 150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
  • bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro

Verfahrensablauf

Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff (Unterrichtsmethoden) begutachtet. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Formulare

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Fachlich freigegeben am

30.11.2012

Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de