
Zum 1. Juli 2026 müssen mehr als 500 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die vier Sozialgerichte in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund sowie das Landessozialgericht in Neustrelitz neu berufen werden.
Die Landeshauptstadt Schwerin wurde durch den Präsidenten des Landessozialgerichtes gebeten, für die Amtsperiode 2026 bis 2031 Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Sozialgericht Schwerin zu unterbreiten. Es sind drei Personen vorzuschlagen.
Über die Vorschlagsliste wird die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin entscheiden. Die Berufung erfolgt sodann durch den Präsidenten des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Merkblatt. Bei Interesse senden Sie bitte das Formular ausgefüllt und unterschrieben bis zum 10. Oktober 2025 an die Wahlbehörde.
Bewerbungsformular Merkblatt für ehrenamtliche Richterinnen und Richter