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Ortsrecht

Schweriner Ortsrecht

 © Landeshauptstadt Schwerin

Das "Schweriner Ortsrecht" vereinigt die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Landeshauptstadt Schwerin.

Es enthält das geltende Ortsrecht, also die Satzungen und die Rechtsverordnungen, die die Landeshauptstadt Schwerin zur Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben erlassen hat.

Das „Schweriner Ortsrecht" will ein möglichst umfassendes Bild über die aktuell geltenden örtlichen Rechtsregeln vermitteln und so dem Bedürfnis nach rascher und zuverlässiger Rechtsinformation nachkommen. Der Inhalt der Sammlung ist - in Anlehnung an die Verwaltungsgliederung - in Themen aufgeteilt. Die systematische Gliederung erleichtert das Auffinden der einzelnen Vorschriften.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Recht

Frau Sarah Thiele
Juristin
Raum: 4078

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1267
+49 385 545-1139

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