
Das "Schweriner Ortsrecht" vereinigt die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Landeshauptstadt Schwerin.
Es enthält das geltende Ortsrecht, also die Satzungen und die Rechtsverordnungen, die die Landeshauptstadt Schwerin zur Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben erlassen hat.