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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

© Fotolia/Auremar

Allgemeines

Die Landeshauptstadt Schwerin trägt für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Wahlen Verantwortung. Hierzu ist die Unterstützung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern dringend erforderlich. Das Ehrenamt können alle zu dieser Wahl wahlberechtigten Personen ausüben, die sich gern aktiv am politischen Leben in unserer Stadt beteiligen.

Die Wahlbehörde wird für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmögliche Voraussetzungen für den Wahltag schaffen. In Schulungen erfolgt die Vorbereitung der Wahlvorstände auf die anstehenden Aufgaben. Am Wahltag steht die Wahlbehörde allen Wahlvorständen mit Rat und Tat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite.

Die folgende Broschüre ermöglicht Ihnen einen Überblick über die zu lösenden Aufgaben und dient gleichzeitig als Leitfaden am Wahltag:

Online als Wahlhelfer melden

Häufig gestellte Fragen

Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind ehrenamtlich für die Landeshauptstadt Schwerin tätig. Um am Wahltag die Wahlhand­lung zu leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk festzustellen, wird für jeden Wahlbezirk ein Wahl­vorstand gebildet. Dieser setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher, einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter, einer Schriftführung, einer stellvertretenden Schriftführung und den Beisitzern zusammen.

Wer kann alles Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Wahlabhängig kann jeder Schweriner Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Schwerin eine Hauptwohnung hat, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und nicht vom Wahlrecht ausge­schlossen ist, Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Bei Kommunalwahlen beträgt das Wahlalter 16 jahre.

Gibt es für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung?

Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird wie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro für den Vorsitz, und je 25,00 Euro für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder gewährt.

Müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahlraum verbringen?

Nein, es erfolgt vorab eine Einteilung in zwei Schichten. Die Beschlussfähigkeit muss dabei immer gewahrt sein. Bei der anschließenden Feststellung der Ergebnisse sollte der Wahlvorstand vollständig sein. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags im Stadthaus. Sie bereiten die Wahlhandlung vor und zählen ab 18 Uhr die Stimmen aus.

Wie kann man sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag vorbereiten?

In Vorbereitung auf den ehrenamtlichen Einsatz finden Schulungen zur Einweisung der Wahlvorstände im Stadthaus statt. Die Schulungstermine sind Inhalt des Berufungsschreibens. Als Beisitzerin oder Beisitzer benötigen Sie in der Regel keine Schulung. 

 

Wie können Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihre Bereitschaft erklären?

Ab Februar 2024 können Sie Ihre Personendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Einsatz­wunsch, Telefonnummer) formlos schriftlich an die Wahlbehörde geben. Eine telefonische Anmeldung ist ebenfalls möglich.

Oder Sie nutzen einfach und bequem die Möglichkeit, sich online als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu melden. Den Link zum Onlinedienst finden Sie oben unter dem Text mit den allgemeinen Informationen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die unten stehende Bereitschaftserklärung auszufüllen und diese an wahlhelfer@schwerin.de zu schicken.

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Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Bauen, Umwelt und Verkehr

Frau  Sophie Loulou Hentschel
stellv. Stadt- und Gemeindewahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
Raum: 6.005 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

0385 545-1715
0385 545-1749

Landeshauptstadt Schwerin

Herr Jens Hoeland
Sachbearbeiter Wahlen
Raum: 1.088

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

0385 545-1746
0385 545-1749

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