Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Schul­anmeldung

Ihr Kind kommt in die Schule

 © suze/Photocase.de

Im nächsten Jahr beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt auf dem Weg zum Erwachsen werden. Die Einschulung ist für Sie und für Ihr Kind ein wichtiges Ereignis, mit dem die Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Daher gilt es die Grundschule für Ihr Kind zu wählen, an der seine Interessen bestmöglich unterstützt werden, an der neben dem Erlernen von Rechnen, Schreiben und Lesen auch anderes Interessante und neue Freunde und Freundinnen warten.

Informationen zum Schulanmeldeprozess

Ab wann beginnt die Schulpflicht?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden.

Auf Antrag der Eltern können jedoch auch in diesem Jahr Kinder eingeschult werden, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, wenn sie körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Des Weiteren haben die Eltern die Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Schulleiter der Grundschule, des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Fachdienst Gesundheit sowie des schulpsychologischen Dienstes des Staatlichen Schulamtes eine Zurückstellung vom Schulbesuch in der Grundschule zu beantragen.

Für wen gilt die Schulanmeldung?

Die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 muss für die Kinder erfolgen, die vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 geboren wurden und in Schwerin wohnen.

Die Schulanmeldung betrifft auch die Kinder, die bereits in einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet wurden oder noch anmeldet werden sollen. Neben der Anmeldung im Stadthaus ist der Kontakt zur "Privatschule" eigenständig aufzunehmen, wenn dieser noch nicht erfolgt sein sollte. 

Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 von der Schule zurückgestellt wurden.

Beabsichtigen Eltern ihr Kind vorzeitig einzuschulen, ist ebenfalls eine Anmeldung vorzunehmen.

Wann können Sie ihr Kind anmelden?

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 4. September bis zum 30. Oktober 2023.

Wie können Sie ihr Kind anmelden?

Die Eltern können zwischen zwei Anmeldemöglichkeiten wählen.

1.) Bequeme und zeitsparende Anmeldung über den Onlineantrag

Eltern können den gesamten Anmeldeprozess bequem und zeitsparend online von zu Hause aus vornehmen. Hierbei wird der Antragsteller online durch das Antragsformular geführt und muss die notwendigen Unterlagen und Nachweise digital hochladen.Den Onlineantrag zur Schulanmeldung finden Sie im Digitalen Stadthaus - dem Serviceportal der Stadt Schwerin unter https://serviceportal.schwerin.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/131991/show

2.) Nach Terminreservierung Anmeldung vor Ort im Bürgerbüro des Stadthauses

Termine für den o. g. Zeitraum können voraus online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist die Dienstleistung "Schulanmeldung in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen.  Montags  und den 3. Samstag im Monat können Schulanmeldungen ohne vorherige Terminvereinbarungen erfolgen.

Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. 

Welche Unterlagen/Nachweise benötigen sie für die Schulanmeldung?

Zur Anmeldung notwendig sind:

  • die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
  • der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten
  • die Negativbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • eine entsprechende Vollmacht (bei gemeinsamen Sorgerecht) 

In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer, von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig. Die Vollmacht muss jeweils die/den vollständigen Namen und die Anschrift, sowie den ersten und zweiten Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch, enthalten.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Kinder, die bis zum 30.06. des Jahres 6 Jahre alt werden und somit grundsätzlich eine Schulpflicht besteht, müssen zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, auch wenn bei den Eltern Rückstellungswunsch besteht!

Die Untersuchungen beginnen ab Januar 2024 in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon +49 385 545-2851


Es soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen der Schule aus medizinischer Sicht gewachsen sein wird. Ein Beratungsgespräch mit den Eltern erfolgt im Anschluss.


Die genauen Termine erhalten die Erziehungsberechtigten mit einer Einladung über den Postweg.

Sollten Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, ist es dringend erforderlich, den Termin so rechtzeitig wie möglich abzusagen  und einen neuen  Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst zu vereinbaren. Telefon: 0385 545-2851 - Anrufbeantworter ist geschaltet.

Zur Untersuchung mitzubringen sind:

  • gelbes U-Heft
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Fragebogen, wenn bereits vorhanden

Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.

Wie erfolgen Rückstellungen oder vorzeitige Einschulung?

Soll das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden, muss dieses beim Grundschulleiter/in beantragt werden. Das schließt jedoch die generelle Schulanmeldung nicht aus.
Ist eine vorzeitige Einschulung erwünscht, muss das Kind ebenfalls im oben benannten Zeitraum zur Schule angemeldet werden.

Kinder die in einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet sind, müssen in beiden Fällen nach erfolgter Schuluntersuchung in der örtlich zuständigen Schule zurückgestellt bzw. gemeldet werden.

Generelle Informationen

Informationen zum Anmeldeverfahren

In der Landeshauptstadt Schwerin können Eltern ihre einzuschulenden Kinder in einer  Grundschule ihrer Wahl anmelden.

Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte kommunale Grundschule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben.  Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zu lassen.

Die zeitliche Reihenfolge der Schulanmeldungen stellt kein Aufnahmekriterium dar.

Sofern die festgelegte Kapazität einer Grundschule nicht ausreicht, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, erfolgt die Aufnahme grundsätzlich unter Berücksichtigung der örtlich zuständigen Schule.

Schulen in freier Trägerschaft legen ihr Auswahlverfahren in eigener Verantwortung fest.

Informationen zu Einschulungsveranstaltungen

Die Einschulungsveranstaltungen der Erstklässler für das Schuljahr 2024/2025 finden am 31. August 2024 statt.

Der erste Schultag des Schuljahres 2024/2025 ist am 2. September 2024.

Informationen zum Tag der offenen Türen

Alle aktuellen Informationen entnehmen sie bitte den Webseiten der Schulen oder dem folgendem Link Tag der offenen Tür - Landeshauptstadt Schwerin.

Informationen zum Hort

In kommunalen Schulen:

  • Der Wunsch nach einer Hortbetreuung des Kindes wird gleichzeitig mit der Schulanmeldung entgegengenommen.
  • Die Angabe des Hortwunsches bei der Schulanmeldung dient ausschließlich der Bedarfsermittlung und hat nicht den Charakter eines Antrages.
  • Diese Informationen werden den Trägern der Horte zur Kenntnis gegeben, um Übersichten über die Anmeldewünsche zu erhalten.
  • Es ist nicht notwendig im Vorfeld mit dem Träger des Hortes Kontakt aufzunehmen.
  • Einen Betreuungsvertrag kann die Horteinrichtung  allerdings erst abschließen, wenn Eltern eine Aufnahmebestätigung der Grundschule im Mai 2024 erhalten haben und die Bedarfsprüfung des Fachdienstes Bildung und Sport - Bereich Kindertagesförderung - zu einem positiven Abschluss gekommen ist.
  • Für die Prüfung des Anspruches auf Hortbetreuung reichen Sie bitte den Antrag auf Betreuung Ihres Kindes zusammen mit den notwendigen Unterlagen, wie z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis (Anlage 1) bis zum 30.04.2024 per Post oder per E-Mail an kita-foerderung@schwerin.de ein. Sie haben auch die Möglichkeit einen Termin im BürgerBüro des Stadthauses zu vereinbaren, um den Antrag vor Ort auszufüllen oder abzugeben. Die Antragstellung ist ab 01.03.2024 möglich.
  • Für die Antragstellung ist keine Platzzuweisung der jeweiligen Horteinrichtung notwendig. Die Prüfung zum Hortanspruch erfolgt unabhängig vom Hortplatz selbst.

Schulen in freier Trägerschaft mit Hortbetreuung:

  • Das Verfahren richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Trägerschaft selbst und sollte auch dort erfragt werden.
Antragsformular Hort
Informationen zum Schulweg

Wie kommt mein Kind sicher in die Schule?

Das Recht auf einen sicheren Schulweg wird nicht ausdrücklich in der StVO geregelt, entspringt aber dem Leitgedanken nach Verkehrssicherheit. Die Verkehrsbehörde und Vertreter der jeweiligen Institutionen untersuchen das Umfeld der Schule und den Schulweg und treffen gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für eine sichere Führung der Schulkinder. Ergänzend zu diesen Maßnahmen werden Schulwegpläne aufgestellt. Diese werden vom Schulträger unter Mitwirkung der Schulleiter und Lehrer unter Einbeziehung der Eltern und unter Beteiligung der Verkehrsbehörde, der Polizei und des Straßenbaulastträgers erstellt.

Die Schulwegpläne der jeweiligen Schulen finden Sie auf folgender Seite:

Grundschulen
Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Bildung

Frau Silvia Schmidt
Sachbearbeiterin Allgemeine Schulangelegenheiten
Raum: 2.022c

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2013
+49 385 545-2020

Online Schulanmeldung

Was sonst noch interessant ist