In kommunalen Schulen: Der Wunsch nach einer Hortbetreuung des Kindes wird gleichzeitig mit der Schulanmeldung entgegengenommen. Diese Informationen werden den Trägern der Horte zur Kenntnis gegeben, um Übersichten über die Anmeldewünsche zu erhalten. Es ist nicht notwendig im Vorfeld mit dem Träger des Hortes Kontakt aufzunehmen. Einen Betreuungsvertrag kann die Horteinrichtung allerdings erst abschließen, wenn Eltern eine Aufnahmebestätigung der Grundschule im Mai 2021 erhalten haben und die Bedarfsprüfung des Fachdienstes Bildung und Sport - Bereich Kindertagesförderung - zu einem positiven Abschluss gekommen ist.
Die Antragsstellung auf Bedarfsprüfung beginnt in der Regel erst im Frühjahr des jeweiligen Einschulungsjahres. Aktuelle Information dazu erhalten Eltern im März 2021 an der Info-Tafel der jeweiligen KITA Ihres Kindes.
Eine Aufforderung zur Antragsstellung auf Bedarfsprüfung des Fachdienstes Bildung und Sport - Bereich Kindertagesförderung - erhalten Eltern ebenfalls im März 2021 über die Info-Tafel der jeweiligen KITA Ihres Kindes.
Für die Antragstellung ist keine Platzzuweisung der jeweiligen Horteinrichtung notwendig. Die Prüfung zum Hortanspruch erfolgt unabhängig vom Hortplatz.
Schulen in freier Trägerschaft mit Hortbetreuung: Das Verfahren richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Trägerschaft selbst und sollte auch dort erfragt werden.
Antragsformular Hort