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Was kann ich im Stadt-Haus erledigen?

Anmeldung bei der Melde-Behörde

Allgemeine Informationen

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Wenn Sie nach Schwerin ziehen, dann müssen Sie sich dort anmelden. Das machen Sie im Bürger-Büro im Stadt-Haus. Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anmelden.

Was müssen Sie für die Anmeldung mit ins Bürger-Büro bringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ihren Personal-Ausweis.
    Wenn Sie einen Reise-Pass haben,
    dann können Sie auch den Reise-Pass zusätzlich mitbringen
  • Die Ausweise der anderen Mitglieder Ihrer Familie,
    wenn sie auf den gleichen Melde-Schein gemeldet werden.
  • Ihre Geburts-Urkunde und möglicherweise Ihre Ehe-Urkunde.
  • Den Reise-Pass Ihrer Kinder.
    Oder die Geburts-Urkunde Ihrer Kinder,
    wenn diese keinen Reise-Pass haben.
  • Die Wohnungs-Geber-Bestätigung von Ihrem Vermieter.
    Darin bestätigt Ihr Vermieter,
    dass Sie eine Wohnung in Schwerin haben.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet die Anmeldung?

Die Anmeldung ist kostenlos.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* So können Sie sich anmelden

Sie müssen persönlich ins Bürger-Büro kommen,
um sich in Schwerin anzumelden.
Es reicht aber,
wenn eine erwachsene Person aus Ihrer Familie zur Anmeldung geht.
Diese Person muss aber alle benötigten Dokumente dabei haben.
Zum Beispiel alle Ausweise.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?
Alle Regeln zum Anmelden stehen im Bundes-Melde-Gesetz. Die Abkürzung dafür ist: BMG.

Abmeldung bei der Melde-Behörde

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehenu
und keine neue Wohnung in Deutschland wollen,
dann müssen Sie sich abmelden.
Das machen Sie im Bürger-Büro im Stadt-Haus.


Das heißt: Sie müssen sich dort immer abmelden,
wenn Sie ins Ausland ziehen.
Oder wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen
und nicht in eine andere Wohnung einziehen.
Zum Beispiel wenn Sie 2 Wohnungen haben.

Wenn Sie in Deutschland umziehen,
dann müssen Sie sich nicht abmelden.
Zum Beispiel wenn Sie aus der einen Wohnung ausziehen
und in eine andere Wohnung in Deutschland einziehen.
Dann reicht es,
dass Sie sich an Ihrem neuen Wohn-Ort anmelden.

Was müssen Sie für die Abmeldung mit ins Bürger-Büro bringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Die Ausweise der anderen Mitglieder Ihrer Familie,
    wenn sie auf dem Melde-Schein gemeldet sind.
  • Den Reise-Pass Ihrer Kinder.
    Oder die Geburts-Urkunde Ihrer Kinder,
    wenn diese keinen Reise-Pass haben.
  • Die Wohnungs-Geber-Bestätigung von Ihrem Vermieter.
    Darin bestätigt Ihr Vermieter,
    dass Sie ausziehen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet die Abmeldung?

Die Abmeldung ist kostenlos.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* So können Sie sich abmelden

Für die Abmeldung müssen Sie den Abmelde-Schein ausfüllen.
Dann müssen Sie ihn unterschreiben
und im Bürger-Büro im Stadt-Haus abgeben.


Sie können auch jemanden um Hilfe bitten,
wenn Sie den Abmelde-Schein ausfüllen und abgeben.
Dann ist es vielleicht einfacher.

Wenn Sie als Familie aus einer Wohnung ausziehen,
dann brauchen Sie nur einen Abmelde-Schein.
Sie brauchen nicht für jede Person extra einen Abmelde-Schein.

Nachdem Sie den Abmelde-Schein abgegeben haben
bekommen Sie eine Bestätigung dafür.
Diese Bestätigung können Sie mit nach Hause nehmen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Alle Regeln zum Abmelden stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.

Ummeldung bei der Melde-Behörde

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb von Schwerin umziehen,
müssen Sie das dem Bürger-Büro im Stadt-Haus melden.
Das müssen Sie innerhalb von 2 Wochen
nachdem Sie in die neue Wohnung eingezogen sind machen.

Was müssen Sie für die Beantragung mitbringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Die Ausweise der anderen Mitglieder Ihrer Familie,
    wenn sie auf den gleichen Melde-Schein gemeldet werden.
  • Ihre Geburts-Urkunde und möglicherweise Ihre Ehe-Urkunde.
  • Den Reise-Pass Ihrer Kinder.
    Oder die Geburts-Urkunde Ihrer Kinder,
    wenn diese keinen Reise-Pass haben.
  • Die Wohnungs-Geber-Bestätigung von Ihrem Vermieter.
    Darin bestätigt Ihr Vermieter,
    dass Sie eine Wohnung in Schwerin haben.

So können Sie sich ummelden

Wenn Sie in Schwerin umziehen,
sollten Sie persönlich ins Bürger-Büro kommen.
Alle Mitglieder der Familie,
die zusammen in der neuen Wohnung wohnen,
sollten einen gemeinsamen Melde-Schein haben.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet die Ummeldung?

Die Ummeldung ist kostenlos.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Alle Regeln zum Ummelden stehen im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.

Beantragung einer Melde-Register-Auskunft

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Persönliche oder schriftliche Abfrage

Im Melde-Register stehen alle persönlichen Daten einer Person.
Zum Beispiel die Adresse oder das Geburts-Datum.

Wenn Sie eine Information über eine Person aus dem Melde-Register wollen, dann können Sie das im Stadt-Haus machen.

Sie können persönlich ins Stadt-Haus kommen.
Dann bekommen Sie die Information direkt dort.
Sie können aber auch einen Brief schreiben
und ihn ins Stadt-Haus schicken.
Dann bekommen Sie einen Brief mit den gewünschten Informationen zurück.

Was müssen Sie für die Information mitbringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Sie müssen 3 Dinge über die gesuchte Person wissen.
    Zum Beispiel den Vornamen und das Geburtsdatum.
    Oder den Nachnamen und eine frühere Adresse.
  • Wenn Sie die Informationen für Ihre Firma haben wollen,
    dann müssen Sie eine Bescheinigung unterschreiben.
    In dieser Bescheinigung steht zum Beispiel drin,
    dass Sie die Informationen nicht weiter verkaufen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet die Information?

Wenn Sie eine einfache Information haben wollen,
dann kostet Sie das 8 Euro.
Wenn Sie eine erweiterte Information haben wollen,
dann kostet Sie das 10 Euro.

Wenn Sie eine Information aus dem Archiv haben wollen,
dann kostet Sie das 16 Euro.

Wenn Sie eine Information mit einem Brief bekommen wollen,
dann kostet das zusätzlich 0,60 Euro für eine Information.
Bei mehreren Informationen
kostet Sie das zusätzlich 1,50 Euro.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Diese Regel steht im Bundes-Melde-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BMG.

Antrag auf einen Personal-Ausweis

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Den Personal-Ausweis können Sie im Stadt-Haus beantragen.
Seit dem 1. November 2010 auch mit der Online-Ausweis-Funktion.
Mit dieser Funktion können Sie sich
im Internet sicher ausweisen.

Die Beantragung dauert etwa 2 Wochen.
Ihr bisheriger Ausweis gilt bis zum eingetragenen Datum.

Was müssen Sie für die Anmeldung mit ins Bürger-Büro bringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Wenn Sie unter 16 Jahren alt sind,
    muss ein Eltern-Teil von Ihnen mitkommen.
  • Ein besonderes Pass-Bild.
    Wenn Sie dieses Pass-Bild nicht dabei haben,
    können Sie dieses auch im Stadt-Haus machen lassen. Dieses Pass-Bild kostet dann 4,20 Euro.
  • Ihre Geburts-Urkunde.

Was kostet der Antrag auf einen Ausweis?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ab 24 Jahren kostet der Ausweis 28,80 Euro.
  • Wenn Sie unter 24 Jahren sind,
    dann kostet der Ausweis 22,80 Euro.
  • Wenn Sie einen vorläufigen Ausweis brauchen,
    dann kostet er 10 Euro.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Wenn Sie unter 24 Jahren sind,
dann ist der Ausweis 6 Jahre lang gültig.
Ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre lang.

Wie lange der Ausweis gültig ist
steht auf dem Ausweis drauf.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Diese Regel steht im Personal-Ausweis-Gesetz.

Antrag auf einen Reise-Pass

Allgemeine Informationen

Jeder kann einen Reise-Pass beantragen.
Bei Kindern unter 6 Jahren
werden keine Finger-Abdrücke genommen.
Ab 6 Jahren werden Ihre Finger-Abdrücke
im Reise-Pass erfasst.

Den Reise-Pass können Sie im Stadt-Haus beantragen.
Die Beantragung dauert etwa 4 Wochen.
Ihr bisheriger Reise-Pass gilt bis zum eingetragenen Datum.

Was müssen Sie für die Anmeldung mitbringen?

  • Ihren Personal-Ausweis oder Ihren alten Reise-Pass.
  • Ein besonderes Pass-Bild.
    Wenn Sie dieses Pass-Bild nicht dabei haben,
    können Sie dieses auch im Stadt-Haus machen lassen.
    Dieses Pass-Bild kostet dann 4,20 Euro.
  • Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind,
    muss ein Eltern-Teil von Ihnen mitkommen.
    Und eine Kopie von ihrem Personal-Ausweis.
  • Eine Urkunde welchen Nachnamen Sie haben.
    Zum Beispiel eine Geburts-Urkunde oder eine Heirats-Urkunde.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet der Antrag auf einen Reise-Pass?

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind,
dann kostet der Reise-Pass 37,50 Euro.
Wenn Sie 24 Jahre oder älter sind,
dann kostet der Reise-Pass 60,00 Euro.

Wie lange ist der Reise-Pass gültig?
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind,
dann ist Ihr Reise-Pass 6 Jahre lang gültig.
Wenn Sie 24 Jahre oder älter sind,
dann ist Ihr Reise-Pass 10 Jahre lang gültig.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?
Diese Regeln stehen zum Beispiel im Pass-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PaßG.

Antrag auf einen Kinder-Reise-Pass

Allgemeine Informationen

Wenn Sie unter 12 Jahre alt sind,
dann bekommen Sie einen Kinder-Reise-Pass.
Ab 12 Jahren bekommen Sie einen Reise-Pass.
Ab 10 Jahren dürfen Kinder selbst
auf Ihrem Kinder-Reise-Pass unterschreiben.
Das Kind muss mit seinen Eltern zusammen
den Kinder-Reise-Pass beantragen.

Den Kinder-Reise-Pass können Sie im Stadt-Haus beantragen.

Was müssen Sie für die Anmeldung mitbringen?

  • Den alten Kinder-Reise-Pass.
  • Ein besonderes Pass-Bild.
    Wenn Sie dieses Pass-Bild nicht dabei haben,
    können Sie dieses auch im Stadt-Haus machen lassen.
    Dieses Pass-Bild kostet dann 4,20 Euro.
  • Eine Urkunde welchen Nachnamen das Kind hat.
    Zum Beispiel eine Geburts-Urkunde.

Was kostet der Kinder-Reise-Pass?

Der Kinder-Reise-Pass kostet 13 Euro.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Diese Regeln stehen zum Beispiel im Pass-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: PaßG.

Antrag auf einen Bewohner-Park-Ausweis

Allgemeine Informationen

Sie müssen persönlich zum Bürger-Büro gehen
um einen Bewohner-Park-Ausweis zu bekommen.
Mit diesem Ausweis dürfen Sie
auf besonders markierten Park-Plätzen parken.

Was müssen Sie für die Anmeldung mit ins Bürger-Büro bringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Ihren Führer-Schein.
  • Ihre Zulassungs-Bescheinigungen von Ihrem Auto.
    Das sind der Fahrzeug-Schein und der Fahrzeug-Brief.
  • Wenn Sie nicht der Halter von dem Auto sind,
    dann brauchen Sie einen Brief vom Halter.
    In dem Brief steht drin,
    dass der Halter das Auto Ihnen gegeben hat.
    Und dass Sie immer damit fahren dürfen.

Was kostet der Bewohner-Park-Ausweis?

Sie müssen 30,70 Euro im Jahr
für einen Bewohner-Park-Ausweis bezahlen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Diese Regel steht in der Straßen-Verkehrs-Ordnung.

Die Abkürzung dafür ist: StVO.

Anmeldung zur Hunde-Steuer

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund haben,
dann müssen Sie ihn anmelden und Hunde-Steuer bezahlen.
Und Sie bekommen für Ihren Hund eine Hunde-Steuer-Marke.

Was müssen Sie für die Anmeldung mit ins Bürger-Büro bringen?

  • Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Manchmal müssen Sie auch einen Rasse-Nachweis mitbringen.
    Das kann wichtig sein
    wegen der Höhe von der Hunde-Steuer.
  • Wenn Sie einen Hund aus dem Tier-Heim in Warnitz haben,
    müssen Sie den Vertrag mitbringen.
  • Sie müssen über Ihren Hund Bescheid wissen.
    Und Sie müssen sagen, wer der Halter vor Ihnen war.

Wie viel müssen Sie an Hunde-Steuer bezahlen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Für Ihren 1. Hund müssen Sie 108 Euro im Jahr bezahlen.
  • Für Ihren 2. Hund müssen Sie 200 Euro im Jahr bezahlen.
  • Für Ihren 3. Hund und jeden weiteren Hund
    müssen Sie 350 Euro im Jahr bezahlen.
  • Für Ihren 1. gefährlichen Hund
    müssen Sie 700 Euro im Jahr bezahlen.
  • Für jeden weiteren gefährlichen Hund
    müssen Sie 1000 Euro im Jahr bezahlen.

Wenn Sie einen Hund aus dem Tier-Heim in Wanitz haben,
dann müssen Sie für 3 Jahre nur 27 Euro im Jahr bezahlen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* So können Sie Ihren Hund anmelden

Es gibt 2 Möglichkeiten
wie Sie Ihren Hund anmelden können:
1. Sie gehen ins Bürger-Büro und melden dort Ihren Hund an.
2. Sie melden Ihren Hund von zu Hause aus an.
Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen
und an das Bürger-Büro schicken.

Das Formular finden Sie im Internet.
Internet-Adresse: www.schwerin.de

Bis wann müssen Sie Ihren Hund anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen anmelden,
sobald Sie nach Schwerin ziehen.
Oder 2 Wochen nachdem Sie den Hund bekommen haben.

Hinweis

Wenn Sie Ihre Hunde-Steuer-Marke verlieren,
müssen Sie im Bürger-Büro eine neue Marke kaufen.
Diese Marke kostet 5 Euro.
Und Sie müssen Ihren aktuellen Bescheid zur Hunde-Steuer mitbringen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Alle Regeln zum Anmelden von der Hunde-Steuer stehen im Kommunal-Abgabe-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: KAG M-V.

Abmeldung von der Hunde-Steuer

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund haben,
dann müssen Sie ihn anmelden und Hunde-Steuer bezahlen.
Und Sie bekommen für Ihren Hund eine Hunde-Steuer-Marke.

Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen oder keinen Hund mehr haben,
dann müssen Sie den Hund wieder abmelden.
Das machen Sie im Bürger-Büro im Stadt-Haus.

Was müssen Sie für die Abmeldung mit ins Bürger-Büro bringen?

  • Die Hunde-Steuer-Marke.
  • Wenn Sie ins Bürger-Büro zur Abmeldung gehen,
    dann müssen Sie Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
    Oder Ihren Reise-Pass.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet die Abmeldung?

Die Abmeldung ist kostenlos. Wenn Sie zu viel Hunde-Steuer bezahlt haben,
dann bekommen Sie diese wieder zurück.

So können Sie Ihren Hund abmelden

Es gibt 2 Möglichkeiten
wie Sie Ihren Hund abmelden können:

  1. Sie gehen ins Bürger-Büro und melden Ihren Hund ab.
  2. Sie füllen zu Hause ein Formular aus.
    Das schicken Sie dann ins Bürger-Büro.
    Das Formular finden Sie im Internet.
    Internet-Adresse: www.schwerin.de

Bis wann müssen Sie Ihren Hund abmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen abmelden.
Diese Regel steht in der Hunde-Steuer-Satzung von Ihrem Wohn-Ort.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?
Alle Regeln zum Abmelden von der Hunde-Steuer stehen im Kommunal-Abgabe-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: KAG M-V.

Hinweis

Wenn Sie Ihren Hund abmelden,
dann müssen Sie auch die Hunde-Steuer-Marke abgeben.
Wenn Sie Ihren Hund an eine andere Person abgeben,
dann müssen Sie den Mitarbeitern vom Bürger-Büro bei der Abmeldung
den Namen und die Adresse vom neuen Hunde-Besitzer sagen.

Änderung vom Namen bei einer Heirat oder Scheidung von Haltern von Hunden

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Wenn sich bei Ihnen als Hunde-Halter der Nach-Name ändert,
dann müssen Sie das sofort im Bürger-Büro melden.
Das können Sie persönlich machen.
Oder Sie schreiben einen Brief oder eine E-Mail.

Telefon-Nummer: 03 85 – 5 45 15 61

E-Mail-Adresse: poststelle@schwerin.de

Befreiung von der Hunde-Steuer

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Für manche Hunde muss keine Hunde-Steuer bezahlt werden.
Zum Beispiel für Blinden-Hunde.
Oder für Hunde,
die Menschen mit Beeinträchtigung helfen und unterstützen.
Zum Beispiel blinde und hilflose Menschen.
Oder gehörlose und schwer-hörige Menschen.

Was müssen Sie für die Befreiung von der Hunde-Steuer mitbringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Sie müssen Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis mitbringen.
    Dieser Ausweis muss das Merk-Zeichen B oder Bl haben.
    Oder das Merk-Zeichen aG oder H.
  • Oder Sie bringen einen Bescheid vom Arzt mit.

So können Sie sich von der Hunde-Steuer befreien lassen

Sie können die Befreiung von der Hunde-Steuer
persönlich im Bürger-Büro im Stadt-Haus machen.
Oder Sie schreiben einen Brief
und schicken diesen an das Bürger-Büro.

Was kostet die Befreiung von der Hunde-Steuer?

Die Befreiung von der Hunde-Steuer ist kostenlos.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Alle Regeln zur Befreiung von der Hunde-Steuer stehen im Kommunal-Abgabe-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: KAG M-V.

Beantragung Schwerin-Card

Allgemeine Informationen

Die Stadt Schwerin bietet die Schwerin-Card eine Ermäßigungs-Karte an.
Damit müssen Bürger von Schwerin weniger Eintritt
in Einrichtungen der Stadt bezahlen.
Zum Beispiel im Museum oder im Schwimm-Bad.

Einzige Bedingung:
Es können nur die Bürger eine Schwerin-Card bekommen,
die Sozial-Leistungen erhalten.
Zum Beispiel Hartz 4.

Was müssen Sie für die Beantragung mitbringen?

Fund-Sachen

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wert-Gegenstand gefunden haben,
dann können Sie diesem im Fund-Büro abgeben.
Das Fund-Büro ist im Bürger-Büro im Stadt-Haus.

Das Fund-Büro muss die gefundenen Gegenstände
6 Monate aufheben.
Wenn sich der Besitzer in dieser Zeit nicht meldet,
dann dürfen Sie als Finder den Gegenstand behalten.
Nur Handys und Laptops dürfen Sie nicht behalten.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Wenn Sie etwas verlieren,
können Sie ins Fund-Büro gehen.
Ist Ihr Gegenstand dort abgegeben worden,
dann können Sie diesen wieder mit nach Hause nehmen.
Dafür müssen Sie nur Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Und Sie müssen den Gegenstand genau beschreiben können.

Sie können aber auch im Internet schauen,
ob Ihr Gegenstand abgegeben worden ist.
Internet-Adresse: Fundbüro-online

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Diese Regel steht im Bürgerlichen-Gesetz-Buch.
Die Abkürzung dafür ist: BGB.

Ein Führungs-Zeugnis beantragen

Allgemeine Informationen
Ein Führungs-Zeugnis ist eine Bescheinigung von einer Behörde.
Im Führungs-Zeugnis stehen Ihre Straf-Taten drin.

Zum Beispiel wenn Sie:

  • von einem Gericht verurteilt wurden.
  • Ihren Führer-Schein abgeben mussten.
  • eine Straf-Tat begangen haben.

In einem Führungs-Zeugnis stehen nicht immer alle Straf-Taten drin.
Es kommt darauf an,
wann für ein Führungs-Zeugnis beantragt wird.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Führungs-Zeugnissen.

  1.  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ein Führungs-Zeugnis für Sie privat.
    Dieses Zeugnis bekommen Sie direkt nach Hause geschickt.
  2. Ein Führungs-Zeugnis für eine Behörde.
    Dieses Zeugnis wird direkt zu der Behörde geschickt.

Außerdem gibt es das erweiterte Führungs-Zeugnis.
Dieses müssen Sie zum Beispiel vorlegen,
wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen.

Wenn Sie nicht aus einem anderen Land von Europa kommen,
dann können Sie ein Europäisches Führungs-Zeugnis beantragen.
In diesem Zeugnis stehen auch Ihre Straf-Taten,
die Sie in Ihrem Heimat-Land gemacht haben.

Ein Führungs-Zeugnis können Sie erst ab 14 Jahren beantragen.

Wo können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen?

Sie können das Führungs-Zeugnis im Bürger-Büro beantragen.

Was müssen Sie für die Beantragung mitbringen?

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.
  • Wenn Sie ein Führungs-Zeugnis für eine Behörde möchten,
    dann müssen Sie die Adresse der Behörde mitbringen.
    Und eine bestimmte Nummer.
    Diese Nummer heißt auch Geschäfts-Zeichen.
    Das Geschäfts-Zeichen finden Sie in dem Brief,
    den die Behörde Ihnen zugeschickt hat.
  • Wenn Sie ein erweitertes Führungs-Zeugnis möchten,
    dann müssen Sie einen bestimmten Brief mitbringen.
    Zum Beispiel von Ihrem Arbeit-Geber.
    In diesem Brief bestätigt Ihr Arbeit-Geber,
    dass Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet ein Führungs-Zeugnis?
Wenn Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen,
dann kostet Sie das 13 Euro.
Wenn Sie ein Europäisches Führungs-Zeugnis beantragen,
dann kostet Sie das 17 Euro.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?
Diese Regeln stehen im Bundes-Zentral-Register-Gesetz.

Park-Erleichterung für Schwer-Behinderte
Beantragung blauer Park-Ausweis

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

Manche Menschen mit einer Schwer-Behinderung
können einen blauen Park-Ausweis beantragen.

Zum Beispiel:

  •  © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Menschen mit einer außergewöhnlichen Geh-Behinderung.
    Diese haben in ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
    das Merk-Zeichen aG.
  • Blinde Menschen.
    Diese haben in Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
    das Merk-Zeichen Bl.
  • Menschen, die keine Arme mehr haben.
  • Menschen, die keine Beine haben

Mit diesem Ausweis dürfen Sie
auf besonderen Park-Plätzen parken.
Man nennt sie auch: Behinderten-Park-Plätze.
Diese Park-Plätze haben ein Bild von einem Rollstuhl-Fahrer.
Diese Park-Plätze dürfen nur von Menschen benutzt werden,
die einen blauen Park-Ausweis haben.

Was müssen Sie für die Beantragung mitbringen?

  • Eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis.
  • Ein aktuelles Pass-Bild.
  • Wenn Sie Stoma-Träger sind,
    dann brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung.
    Fragen Sie bitte Ihren Arzt nach einer Bescheinigung.
  • Wenn Sie nur für eine bestimmte Zeit diesen Ausweis brauchen,
    dann brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung.
    In dieser Bescheinigung steht zum Beispiel drin,
    wie lange die Geh-Behinderung dauern wird.

So können Sie einen blauen Park-Ausweis beantragen

Sie müssen persönlich ins Bürger-Büro im Stadt-Haus kommen.
Der Ausweis gilt zunächst für 5 Jahre,
oder solange Ihr Schwer-Behinderten-Ausweis gültig ist.
Eine Verlängerung kann möglich sein.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Was kostet der blaue Park-Ausweis?

Der blaue Park-Ausweis ist kostenlos.

In welchem Gesetz steht das?

Diese Regeln stehen in der Allgemeinen Verwaltungs-Vorschrift.

Touristen-Fischerei-Schein

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Allgemeine Informationen

In Mecklenburg-Vorpommern kann man gut Urlaub machen.
Manche Menschen möchten dabei auch Fische angeln.
Aber sie haben keinen Fischerei-Schein.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es dafür eine Ausnahme-Regel.
Dabei bekommen Sie einen besonderen Fischerei-Schein.
Dieser ist nur 28 Tage gültig.

Zusätzlich bekommen Sie ein Heft.
In diesem Heft werden viele Fragen
zum Thema Fischerei-Recht beantwortet.
Und zum Thema Tier-Schutz-Recht.

Dieser Fischerei-Schein kann beliebig oft in einem Jahr
für weitere 28 Tage verlängert werden.

Wenn Sie diesen Fischerei-Schein haben wollen,
dann müssen Sie einen Antrag im Bürger-Büro im Stadt-Haus stellen.
Sie können persönlich vorbei kommen.
Oder Sie schreiben einen Brief.

Wenn Sie diesen Fischerei-Schein haben wollen,
müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
Und Sie müssen eine Bescheinigung unterschreiben.
In dieser Bescheinigung steht zum Beispiel drin,
dass Sie das erforderliche Wissen über das Fischen haben.

Was kostet der Touristen-Fischerei-Schein?

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* Wenn Sie diesen Fischerei-Schein beantragen,
kostet Sie das 24 Euro.
Eine Verlängerung kostet 13 Euro.

 © Landeshauptstadt Schwerin © Lebenshilfe Bremen e.V./ S. Albers* In welchem Gesetz steht das?

Diese Regeln stehen zum Beispiel im Landes-Fischerei-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: LFischG M-V.

Der Text in Leichter Sprache ist von:

Der Text ist erstellt und geprüft vom
Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt.
Große Ackerhofsgasse 15
99084 Erfurt
Telefon: 0361 65886687
leichte-sprache@cjd-erfurt.de
büro-für-leichte-sprache.de

Die Bilder sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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