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Im Rahmen einer Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung wird die Unterstützung der Stakeholder des Residenzensembles Schwerin benötigt. Mithilfe der Befragung sollen relevante Sichtachsen, Standorte und Wahrnehmungssituationen erfasst, Nutzungen und Bezüge identifiziert werden, die sonst übersehen würden, sowie unterschiedliche Einschätzungen zur Empfindlichkeit dieser Bezüge sichtbar gemacht werden.
Wenn Sie sich als Stakeholder angesprochen fühlen, beispielsweise als Behörde oder Fachstelle, Kommune, Verein oder Initiative, Eigentümerin oder Eigentümer, Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender, Touristikerin oder Touristiker, Gastgeberin oder Gastgeber, Anwohnerin oder Anwohner, Besucherin oder Besucher etc., würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich 10 bis 15 Minuten Zeit nehmen und die Befragung über den nachfolgenden Link bis spätestens zum 10.09.2026 ausfüllen und absenden.
Das Residenzensemble Schwerin wurde am 27. Juli 2024 auf die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Bei einem feierlichen Festakt am 7. April im Plenarsaal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übergab Anna Bartels, Beauftragte für Auswärtige Kulturpolitik des Auswärtigen Amtes, Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier am Montagabend die offizielle Urkunde zur Anerkennung des UNESCO-Welterbes.
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Seit dem 2014 steht das Residenzensemble Schwerin auf der Liste der Bundesrepublik Deutschland zur Bewerbung um den Titel als Welterbe-Stätte der UNESCO. Am 27. Juli 2024 hatte das lange Warten ein Ende. Auf ihrer 46. Sitzung hat die UNESCO-Welterbekomitee in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi das Schweriner Schloss mit seinem Residenzensemble auf die UNESCO Welterbeliste aufgenommen.
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