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Bundestags­wahl 2025

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Allgemeine Informationen

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Nach aktuellem Stand findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. Die Vorbereitungen für die vorgezogene Neuwahl haben bereits begonnen. Eine vorgezogene Neuwahl wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Und es gibt viele wichtige Details, die Wählerinnen und Wähler sowie alle, die sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen möchten, beachten sollten. Diese Wahl bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Landschaft Deutschlands mitzuwirken.

Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen - Informationen zur Antragstellung

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.

Im Ausland lebende Deutsche, die an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen möchten, erhalten die notwendigen Informationen sowie die Anträge auf den Seiten der Bundeswahlleitung. Die vollständig ausgefüllte Anlage 2 (nicht die Anlage 2a) senden Sie per E-Mail an: wahlbehoerde@schwerin.de oder auf dem Postweg an: Landeshauptstadt Schwerin – Wahlbehörde, Am Packhof 2–6, D-19053 Schwerin.

Wichtiges zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Frist für Briefwahl wird verkürzt

Wahlscheine dürfen erst nach Zulassung der Wahlvorschläge durch den Kreiswahlausschuss und Druck der Stimmzettel erteilt werden. Ab wann die Ausstellung der Wahlscheine bzw. Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 möglich ist, wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht. Bitte beachten Sie: Der Rückweg der Briefwahlunterlagen zur Gemeindebehörde liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Wenn möglich tragen Sie den Wahlbrief zur Wahlbehörde, damit er sicher rechtzeitig ankommt.

Unterstützungsunterschriften

Pro Kreiswahlvorschlag sind 200 Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Das Erfordernis von 200 Unterschriften gilt nicht für Kreiswahlvorschläge von Parteien nationaler Minderheiten.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sind von der Erbringung von Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag befreit.

Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen Kreiswahlvorschlag für die Wahl zum Deutschen Bundestag unterstützen. Die Gemeindebehörde darf das Wahlrecht nur einmal für einen Kreiswahlvorschlag bescheinigen.

Wahllokale

An den Wahltagen stehen in der Stadt ausreichend Wahllokale zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr, sodass alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die reibungslose Durchführung der Wahl werden freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Dabei gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung, die je nach Tätigkeit variiert.

Auszählung

Die Auszählung der Stimmen erfolgt transparent und unter Beobachtung. Die Wahlvorstände werden nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr mit der Auszählung beginnen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse zeitnah und korrekt veröffentlicht werden.

Im Überblick: Aktuelle Aufgaben auf dem Weg zur Bundestagswahl 2025

 © Jane/Adobe Stock

Der konkrete Wahltermin ist abhängig von der Festsetzung durch den Bundespräsidenten. Vorbehaltlich dieser Entscheidung gilt aktuell der Sonntag, 23. Februar 2025, als voraussichtlicher Wahltermin.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) wird gemäß § 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz im Fall der Auflösung des Bundestages die (sonst) üblichen Termine und Fristen mit Blick auf dann vorgezogene Wahlen verkürzen. Dies war zuletzt im Jahr 2005 der Fall. Unter Zugrundelegung der seinerzeit erlassenen Rechtsverordnung können folgende Fristen und Termine als grobe Orientierung dienen.

  • Letzter Tag für die Beteiligungsanzeigen bei der Briefwahl (BWL): bis Dienstag, 7. Januar 2025
  • Stichtag für das Wählerverzeichnis (am 42. Tag): am Sonntag, 12. Januar 2025
  • Frist für die Zulassung der Parteien: bis Freitag, 17. Januar 2025
  • Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge: bis Montag, 20. Januar 2025
  • Zulassung durch die Landeswahlbehörde (LWA)/Kreiswahlbehörde (KWA): am Freitag, 24. Januar 2025

Sonstige aktuelle Aufgaben der Wahlbehörde

  • Bildung der Kreiswahlausschüsse
  • Bildung der Urnen- und Briefwahlbezirke
  • Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung
  • Information der Wahlvorschlagsträger (Parteien sowie Einzelbewerberinnen und -bewerber) zu den Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen sowie Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch Kreiswahlleitung
  • Beschaffung der Wahlunterlagen

Gelebte Demokratie: Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025

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Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen wollen, erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit: Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand der Schweriner Wahllokale erleben Sie ein Stück Demokratie hautnah! Für die Bundestagswahl 2025, voraussichtlicher Wahltermin am 23. Februar, werden aufgrund der geringeren Vorbereitungszeit dringend freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt. Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung.

Online-Anmeldung für Wahlhelfer

Ihre Rolle als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und in den letzten drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnen oder sich dort aufhalten, freuen wir uns, Sie in unserem Team willkommen zu heißen! Sie sind äußerst wichtig, denn Ihre Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer umfassen zum Beispiel das Überprüfen der Wahlbenachrichtigungen und Ausweise, das Ausgeben von Stimmzetteln und das Unterstützen beim Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale.

Was Sie erwartet

Für den Einsatz erhält jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer als finanzielles „Dankeschön“ ein Erfrischungsgeld von 35,00 Euro oder 45,00 Euro, je nach Art Ihrer Tätigkeit. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, und wir können flexible Schichten einteilen, sodass Sie nicht den ganzen Tag vor Ort sein müssen.
Wenn Sie bei der Auszählung der Briefwahl helfen möchten, kommen die Wahlvorstände um 15:00 Uhr zusammen, mit dem Auszählen wird jedoch erst ab 18:00 Uhr begonnen. Ihr Einsatz endet, sobald die Auszählung abgeschlossen ist.

So melden Sie sich an

Nutzen Sie die einfache Möglichkeit, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu registrieren! Sie können sich per Post mit ausgefüllter und unterschriebener Bereitschaftserklärung, per E-Mail: wahlhelfer@schwerin.de oder telefonisch unter 0385 545-1746 und 0385 545-1747 anmelden.

Das Team der Schweriner Wahlbehörde freut sich auf Ihre Unterstützung und steht Ihnen für Fragen gerne unter den genannten Telefonnummern oder via E-Mail zur Verfügung.

Online-Anmeldung Wahlhelfer

Allgemeines

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Durch Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer sie im Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ (Legislative) der Bundesrepublik Deutschland. Wahlberechtigt ist jede/jeder Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. sich hier aufhält. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl der Wahlkreisbewerberin/des Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Die Legislaturperiode von Bundestagswahlen umfasst vier Jahre.

Die Bundeswahlleiterin
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat IV Finanzen, Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Herr Silvio Horn
Kreiswahlleiter
Raum: 5.047 (Aufzug D)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat IV Finanzen, Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Frau Sophie Loulou Hentschel
Stellv. Stadt- und Gemeindewahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
Raum: 5.049 (Aufzug D)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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