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Oberbürger­meister­wahl

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist der direkte Vertreter und der Leiter der Stadtverwaltung Schwerin. Er ist ebenso Vorsitzender des Hauptausschusses.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt gemäß der Schweriner Hauptsatzung sieben Jahre.
Der amtierende Oberbürgermeister heißt Dr. Rico Badenschier.

Nächste Wahl am 4. Juni 2023

 © SMUX/Adobe Stock

Am 4. Juni 2023 findet die nächste Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in der Landeshauptstadt Schwerin statt.

Wenn bei diesem Wahlgang keiner der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhält, kommt es am 18. Juni 2023 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Wahlbewerbungen mit der höchsten Stimmenanzahl.

Voraussetzungen für die Wahl

Wer ist wählbar?
  • Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Wer am Tag der Wahl nicht nach § 6 Abs. 2 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • Wer am Tag der Wahl das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Wer die Voraussetzungen zur Ernennung zur Beamtin auf Zeit oder zum Beamten auf Zeit erfüllt
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Wahlvorschläge sind mit den Formblättern der Anlage 5 einzureichen
  • Vorlage eines Führungszeugnisses (bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen)
  • Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben dem Wahlvorschlag eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat mit dem Formblatt der Anlage 6 beizufügen
Bis wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
  • bis zum 21.März 2023, 16:00 Uhr (75. Tag vor der Wahl), schriftlich und vollständig beim Gemeindewahlleiter, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Ansprechpartner: Herr Liebknecht
  • es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich einzureichen, sodass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können

Wichtiges rund um die OB-Wahl

 © VRD/Adobe Stock

Anfang Mai hat die Landeshauptstadt damit begonnen, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Schwerin zu versenden. An der Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in Schwerin können knapp 79.000 wahlberechtigte Schwerinerinnen und Schweriner teilnehmen. Wahlberechtigte müssen das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens seit 37 Tagen eine Wohnung in der Landeshauptstadt Schwerin haben bzw. sich hier für gewöhnlich aufhalten.

Wahlbenachrichtigungen bis 13. Mai zugestellt

Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens zum 13. Mai 2023 zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich, jedoch nicht telefonisch, bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können ab dem 8. Mai 2023 auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Briefwahl am einfachsten direkt im Briefwahllokal

Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen im dafür eigens eingerichteten Briefwahllokal im Digitalen Innovationszentrum im Perzina-Haus, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin beantragt. In den Räumen im Erdgeschoss kann man auch gleich vor Ort an der Briefwahl teilnehmen. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Briefwahlraum öffnet am Montag, dem 8. Mai 2023, 8:30 Uhr und schließt am Freitag, dem 2. Juni 2023, um 13:00 Uhr. Gewählt werden kann dort von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr. Am 19. und 25. Mai 2023, sowie am Tag vor der Wahl ist das Briefwahllokal geschlossen.

Briefwahl auch bei Stichwahl möglich

Sollte es zu einer Stichwahl kommen, hat der Briefwahlraum im Perzina-Haus vom 12. bis 16. Juni 2023 zu den oben genannten Zeiten geöffnet. Allen Wählerinnen und Wählern, die bereits zur Hauptwahl am 4. Juni 2023 an der Briefwahl teilgenommen haben, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt, sofern sie auch für die Stichwahl wahlberechtigt sind. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht erforderlich. Die Wahlbehörde bittet alle Wählerinnen und Wähler, die bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen eine auswärtige Empfängeranschrift angegeben haben um Rückmeldung, wenn sie sich nicht mehr am auswärtigen Ort aufhalten.

Sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur OB-Wahl zugelassen

Gewählt wird am 4. Juni 2023 die künftige Oberbürgermeisterin bzw. der künftige Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin für eine Amtszeit von sieben Jahren. Die Kommunalverfassung sieht dafür eine Direktwahl vor. Die Amtszeit wurde von der Stadtvertretung festgelegt. Sechs Kandidatinnen und Kandidaten sind zur Wahl zugelassen. Es treten an: Dr. Rico Badenschier (SPD), Thomas Tweer (CDU, FDP, UB), Dr. Daniel Trepsdorf (DIE LINKE), Leif-Erik Holm (AfD), Regina Dorfmann (GRÜNE) und Martin Steinitz (ASK).

Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel richtet sich nach den Ergebnissen der Parteien bei der letzten Kommunalwahl bzw. bei den sonstigen Parteien und Wählergruppen nach Alphabet. Erreicht keiner der Bewerberinnen und der Bewerber am 4. Juni 2023 die absolute Mehrheit, kommt es am 18. Juni 2023 zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit.

Zentrale Wahl-Hotline unter 0385 545-1744

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da sieben der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können betroffene Personen einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einer Hilfsperson assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort unter 0385 545-1744.

Wahlbezirkseinteilung zur OB-Wahl 2023
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Herr Bernd  Nottebaum
Gemeindewahlleiter
Raum: 6.013 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2401
+49 385 545-1749

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Herr Steffen Liebknecht
stellv. Kreis- und Gemeindewahlleiter, Koordinator Wahlen
Raum: 6.005 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1715
+49 385 545-1749

Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

 

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