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Sozialplanung

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Sozialplanung

Die Landeshauptstadt Schwerin steht - wie auch andere Kommunen und freie Träger des Landes- und Bundesgebiet - aufgrund vielfältiger neuer wirtschaftlicher sowie sozialer Entwicklungen vor großen Herausforderungen.

Vor dem Hintergrund der strukturellen Gegebenheiten bei gleichzeitig steigenden Sozialausgaben müssen Kommunen

  • den sozialen Folgen zunehmender Verarmung und gesellschaftlicher Segregation in den Stadtteilen entgegenwirken;
  • die Folgen des demografischen und soziales Wandels bewältigen und zugleich dessen Herausforderungen und Möglichkeiten nutzen; sowie
  • Ideen, Strategien, Wege und Bündnisse für den Erhalt von Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsfreiheiten finden.

Dabei begegnet die Landeshauptstadt Schwerin einer immer deutlicheren Notwendigkeit, schnelle und wirksame, aber auch präventiv orientierte Angebote zu Sicherung bzw. Anpassung sozialer Sicherungssysteme vorhalten zu können.

Verschiedene Möglichkeiten der Steuerung kommunaler Daseinsvorsorge und kommunaler Sozialpolitik können der Landeshauptstadt Schwerin dabei helfen, diesen vielfältigen sozialen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Diese beinhalten vor allem Maßnahmen zur Steuerung, Vernetzung und Ausgestaltung von Hilfen und Leistungen. Ein Instrument ist davon die Sozialplanung.

Vom Verwalten zum Gestalten

Die Sozialplanung gilt als ein schwerpunktmäßig auf soziale Inhalte bezogenes Steuerungsinstrument, das die unterschiedlichen Führungsebenen der Verwaltungen und der Wohlfahrtsverbände mit Informationen und Analysen über kommunale und regionale soziale Entwicklungen sowie sich abzeichnende Problemlagen versorgt und Vorschläge erarbeitet, wie man dann diesen Problemlagen erfolgreich begegnen kann.

Als fachlich-inhaltiche Politikberatung dient sie der Entscheidungsvorbereitung kommunaler Sozialpolitik und liefert die Basis für die fachliche Verantwortung der Verwaltung bezüglich eines bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebots sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen. Daneben überprüft sie diese auf deren Wirkung.

Mit der Ermittlung der Bedarfe und der Planung bedarfsdeckender sozialer Dienstleistungen schafft die Sozialplanung Grundlagen für die kommunale Steuerung. Dabei bewegt sich die Sozialplanung im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und Praxis; sie ist Sozialforschungs-, Planungs- und Koordinationstätigkeit zugleich.

Sozialplanerischen Aufgabenstellungen können sich auf alle Bereiche kommunaler Sozialpolitik beziehen. Neben spezifischen Themenbereichen im Bereich SGB XII wie der Behindertenhilfe gehört vor allem die Quartiersplanung und die Pflegesozialplanung zum aktuellen Aufgabenfeld der Sozialplanung im Fachdienst Soziales.

Integrierte Sozialplanung

Die integrierte Sozialplanung erfordert indessen die Einbeziehung der Planungen weiterer kommunalpolitischer Handlungsfelder. Die Zusammenarbeit erfolgt stets ämter- und fachübergreifend. Gleichzeitig operiert die integrierte Sozialplanung auf mehreren Ebenen zugleich. Sie ist somit ein fachbereichsübergreifendes Steuerungs- und Beratungsinstrument zur Sicherung von kommunalen Aufgaben, das ebenfalls der Entscheidungsvorbereitung dient.

Pflegesozialplanung

Pflegesozialplanung als Teilgebiet der Sozialplanung

Der demografische Wandel stellt nicht nur das Land Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die Landeshauptstadt Schwerin vor große Herausforderungen. Die Zahl der älteren Menschen in der Bevölkerung nimmt stetig zu.

 

Die zentrale Frage im Rahmen der Pflegesozialplanung ist, wie viele Menschen in Zukunft welche Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann. Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf brauchen gut ausgebaute, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Hilfestrukturen und ein ausdifferenziertes Angebot an pflegerischen Hilfen. Wichtig ist, dass geeignete Voraussetzungen vorliegen, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Das setzt voraus, dass sie die Hilfen, die sie brauchen, dort bekommen, wo sie wohnen.

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt sich den Herausforderungen, die mit der demografischen Entwicklung verbunden sind.

Seit Herbst 2014 führt die Landeshauptstadt Schwerin eine Planung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) durch. Mittlerweile wurden zwei Pflegesozialpläne in den Jahren 2015 und 2020 der Landeshauptstadt Schwerin  vorgelegt. Darin wurden die Folgen der demografischen Entwicklung analysiert, der Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung identifiziert und die bestehenden Versorgungsangebote geprüft.

Die Pflegesozialplanung ist mit dem Bericht aber nicht abgeschlossen, sondern wird als kontinuierlicher Planungsprozess fortgeführt, um das kommunale Versorgungssystem auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können. Die zentrale Aufgabe seit der Veröffentlichung des 1. Berichts ist die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur und die wissenschaftliche Begleitung der Fortschreibung.

Verbund Pflegeplanung

Damit der partizipative Ansatz langfristig gewährleistet werden kann, hat der Fachdienst Soziales der Landeshauptstadt Schwerin einen fachübergreifenden, kontinuierlich stattfindenden Arbeitskreis in Form eines sog. Verbundes konzipiert.

Im Zuge der Fortführung der Pflegesozialplanung und im Hinblick auf die Vertiefung einzelner Themen soll der Verbund gemeinsam mit verschiedenen Fachexperten aus dem Bereich Pflege fachübergreifend Analyseergebnisse prüfen, geeignete Maßnahmevorschläge entwickeln und Aussagen zu einer bedarfsgerechten, pflegerischen Versorgungsstruktur treffen. Die Ergebnisse aus dieser partizipativen Zusammenarbeit werden als eine wesentliche fachliche Grundlage in die Fortschreibung der Pflegesozialplanung miteinfließen. Zudem soll der Verbund als Instrument zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen aus der Pflegesozialplanung dienen. Die Bildung des Verbundes ist durch den Beschluss zur Drucksache 00779-2016 der Stadtverwaltung legitimiert worden.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Soziales

Frau Lisa Manhart
Sozialplanerin
Raum: 1.103

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545 2161
+49 385 545 2139

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