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Studium & Ausbildung

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"Löwenstark in Deine Zukunft..."

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In Schwerin lässt es sich nicht nur ausgezeichnet wohnen oder wunderbar Urlaub machen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, mit einer qualifizierten Ausbildung bzw. einem dualen Studium in einem attraktiven Umfeld den Grundstein für die eigene berufliche Zukunft zu legen.

Bewirb Dich jetzt und sichere Dir die Chance, Teil der Stadtverwaltung Schwerin als Dienstleister für die Einwohner und Einwohnerinnen der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns in allen Fragen des kommunalen Zusammenlebens zu werden.

Ausbildungs- und Studienangebote 2024

Brandmeister-Anwärter/Anwärterin

Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden
zum 1. April 2024 

Brandmeister – Anwärter/Anwärterinnen 

für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 im Feuerwehrdienst eingestellt.

Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst 18 Monate und wird u.a. in den Berufsfeuerwehren Schwerin und Rostock, in der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin und im Rahmen von Praktika in anderen Ausbildungseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern durchgeführt.

Die spätere Verwendung erfolgt im Rettungsdienst, in der Brandbekämpfung, in der technischen Hilfeleistung oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM). Es wird eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst angestrebt. Diese soll leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie erfolgen.

 

Anforderungen:

In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des Feuerwehrdienstes kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt – und
  2. den Erwerb der mittleren Reife nachweist oder die Berufsreife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsbildung erlangt hat oder die Berufsreife erlangt und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von mindestens zwei Jahren abgeschlossen hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist – und
  3. am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
  4. eine für den Feuerwehrdienst geeignete Gesellenprüfung gem. § 31 Handwerksordnung oder eine Abschlussprüfung im Sinne des § 37 Berufsbildungsgesetz oder eine staatliche Prüfung im Sinne des § 5 Notfallsanitätergesetz oder eine abgeschlossene Spezialausbildung, über deren Anerkennung die oberste Dienstbehörde entscheidet, nachweist – und
  5. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  6. im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
  7. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
  8. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  9. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert.

Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber und Inhaberinnen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines teilstrukturierten Interviews voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

 

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

  • sportlich-praktischer Auswahltest:  16. September 2023
  • theoretische Eignungsüberprüfung (online):  22. September - 2. Oktober 2023
  • Vorstellungsgespräche:  16. Oktober - 17. Oktober 2023 

Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.

 

Ihre Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis

► Kopie Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Prüfungszeugnis

► Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde

► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)

► Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)

► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

 

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BM-A 2024“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende: 20. August 2023

 

Kontakte:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Silke Pagel                    Tel. 0385/545-1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Stefan Krohn               Tel. 0385/5000-114                      E-Mail: skrohn@schwerin.de

Ausbildungsangebot als PDF

Stadtbrandoberinspektor-Anwärter/Anwärterin

Für den Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden
zum 1. Oktober 2024 

Stadtbrandoberinspektor – Anwärter/Anwärterinnen 

für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Feuerwehrdienst eingestellt. 

Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er umfasst maximal
24 Monate. Während der Ausbildung sind verschiedene Lehrgänge an diversen Lernstandorten zu absolvieren und Praktika bei anderen Berufsfeuerwehren unterschiedlicher Bundesländer vorgesehen. 

Nach bestandener Laufbahnprüfung wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und eine Verwendung im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Schwerin oder der integrierten Leitstelle Westmecklenburg (ILWM) angestrebt. Die Übertragung von Führungsaufgaben sowohl an den Einsatzstellen als auch im internen Dienstbetrieb ist obligatorisch. Die Wohnsitznahme in der Landeshauptstadt Schwerin ist wünschenswert.

 

Anforderungen:

In den Vorbereitungsdienst dieser beamtenrechtlichen Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllt – und
  2. mindestens mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist; dazu zählen insbesondere technische, naturwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge wie z.B. Architektur, Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbau, Schiffstechnik, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Versorgungstechnik, Werkstofftechnik, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen – und
  3. am Einstellungstag höchstens 34 Jahre alt ist – und
  4. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  5. im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B; ohne Einschränkung) ist – und
  6. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (mindestens Bronze) ist.
  7. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  8. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert. 

Die unter Nummer 3 genannte Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber/innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein mündliches Auswahlverfahren in Form eines Assessment-Centers (AC) voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Feuerwehrdienstes im Beamtenverhältnis durch arbeitsmedizinisch- und amtsärztliche Untersuchungen überprüft.

Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung. 

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

  • sportlich-praktischer Auswahltest: 16. September 2023
  • theoretische Eignungsüberprüfung (online):  Ende September 2023
  • AC-Verfahren:  Ende Oktober 2023 

Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt.

 

Ihre Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis

► Kopie Studienabschluss (Prüfungszeugnis)

► Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde

► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)

► Nachweis über das Schwimmabzeichen (mindestens Bronze)

► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc. 

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „SBOI-A 2024“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:

20. August 2023

 

Kontakte:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Silke Pagel                    Tel. 0385/545 1224                      E-Mail: spagel@schwerin.de

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst
Stefan Krohn               Tel. 0385/5000 314                       E-Mail: skrohn@schwerin.de

Ausbildungsangebot als PDF

Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin

Im Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Schwerin werden zum 1.September 2024 Ausbildungsplätze für den Beruf

Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin 

zur Verfügung gestellt. 

Der Notfallsanitäter/die Notfallsanitäterin wird als Teamführung auf einem Rettungswagen eingesetzt und stellt die notfallmedizinische Versorgung von Patienten bis zum Eintreffen eines Notarztes/einer Notärztin sicher. In vielen Situationen wird hierbei eigenverantwortlich gehandelt und lebensrettende Maßnahmen werden selbstständig durchgeführt. Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen sichern die Transportfähigkeit und wählen die geeignete medizinische Einrichtung zur weiteren Versorgung aus. Weiterhin sind sie im qualifizierten Krankentransport sowie in der Assistenz notärztlicher Maßnahmen tätig. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die theoretische und praktische Wissensvermittlung erfolgt an der Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin, im Krankenhaus, sowie im Rettungsdiensteinsatz auf der Lehrrettungswache.

Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes finden auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie. 


Anforderungen:

Für die Ausbildung kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Biologie und Chemie, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen besitzt – und
  3. versiert im Umgang mit Menschen ist – und
  4. den Anforderungen des Rettungsdienstes gesundheitlich und körperlich gewachsen ist – und
  5. Bereitschaft zur Nachtarbeit, sowie Dienst an Sonn- und Feiertagen im 12-Stunden-Schichtdienst zeigt – und
  6. im Besitz einer Fahrerlaubnis mindestens Klasse B (ohne Einschränkung) ist.
  7. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage abgefordert wird, keine Eintragungen enthalten.
  8. Als Voraussetzung für die Einstellung wird der komplette Impfschutz (u.a. Masern) gemäß Infektionsschutzgesetz nach jeweils gültiger Rechtslage gefordert. 


Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen ein sportlich-praktischer Eignungstest, eine theoretische Eignungsüberprüfung und ein persönliches Vorstellungsgespräch in Form eines strukturierten Interviews voraus. Im weiteren Verlauf wird zudem die gesundheitliche und körperliche Eignung für die Anforderungen des Rettungsdienstes durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung überprüft. Zu den notwendigen Teilbereichen des Testverfahrens erfolgt jeweils eine gesonderte Einladung.

Voraussichtliche Termine des Auswahl-/ Eignungsverfahrens:

  • sportlich-praktischer Auswahltest:  16. September 2023
  • theoretische Eignungsüberprüfung (online):  Anfang Oktober 2023
  • Vorstellungsgespräche:  Anfang November 2023 

Zur eigenen Überprüfung bzw. Vorbereitung auf den Sporttest können Sie sich auf unserer Homepage unter www.schwerin.de/ausbildung über das Testverfahren informieren. Die Disziplinen Schwimmen und Tauchen werden nicht durchgeführt. 


Ihre Bewerbung:

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. 

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

►Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► Kopie Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B ohne Einschränkungen)

► ggf. weitere relevante Nachweise, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement etc.

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „NotSan 2024“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an  ausbildung@schwerin.de 

 

Bewerbungsfristende:

20. August 2023


Kontakte:

Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung                Silke Pagel       Tel. 0385/545 1224
Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst                        Marcel Jerzi       Tel. 0385/5000 193

Ausbildungsangebot als PDF

Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum 1.September 2024 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

 Auszubildende erlernen während der 3-jährigen Ausbildung die Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der allgemeinen inneren Verwaltung, grundsätzlich unter Verwendung von elektronischer Datenverarbeitung. Die kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen und Anliegen der Bürger und Bürgerinnen bildet den Hauptbestandteil dieses Ausbildungsberufes. Unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen sind durch die Verwaltungsfachangestellten Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten und umzusetzen. Die praktische Ausbildung wird in den unterschiedlichen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin organisiert und eine theoretische Wissensvermittlung erfolgt im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin.

Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes finden auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie. 

Anforderungen:

Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. versiert im Umgang mit Computertechnik ist – und
  4. Freude am Umgang mit Menschen hat.  

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus. 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „VFA2024“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:

22.September 2023

Ausbildungsangebot als PDF

Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben zum 1.September 2024 die Besetzung von Ausbildungsplätzen für den Beruf

Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement 

In diesem Berufsbild werden vorrangig organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten ausgeübt. Dazu zählen beispielsweise die Erledigung von Schriftverkehr, Beschaffung von Büromaterial, Terminplanung, Sitzungsvorbereitung und Dienstreiseorganisation, aber auch die Betreuung von Bürgern und Bürgerinnen bei Antragstellungen. Zahlungsverkehr und haushaltsrechtliche Vorgänge werden ebenfalls erledigt. Die praktische Ausbildung wird in den unterschiedlichen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin oder bei Eigenbetrieben bzw. -gesellschaften organisiert. Die theoretische Wissensvermittlung erfolgt im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin. Der gesamte Ausbildungszeitraum beträgt 3 Jahre.

Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes finden auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

 

Anforderungen:

Als Auszubildende/Auszubildender kann eingestellt werden, wer

  1. den Erwerb der mittleren Reife nachweist – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. versiert im Umgang mit Computertechnik ist – und
  4. Freude am Umgang mit Menschen hat.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.

 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

► aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

► aktueller lückenloser Lebenslauf

► Kopie Schulabschlusszeugnis; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule

► ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „KBM2024“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:

22. September 2023

Ausbildungsangebot als PDF

Bachelor of Laws -Öffentliche Verwaltung-

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt zum 1. Oktober 2024 Anwärter und Anwärterinnen im Beamtenverhältnis auf Widerruf für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes als

Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin

für den dualen Studiengang „Bachelor of Laws-Öffentliche Verwaltung“ ein.

Während der Absolvierung des drei Jahre umfassenden Vorbereitungsdienstes als Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/Anwärterin erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung unter Anwendung der äußerst vielfältigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Beispielsweise sind hier die Bau-, Finanz-, Sozial- und Ordnungsverwaltung genannt.

Der Bachelor-Studiengang gliedert sich in ein zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und in einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Schwerin. Er endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung. Eine angestrebte Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

 

Anforderungen:

Als Anwärter/Anwärterin für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Dienstes der Öffentlichen Verwaltung kann eingestellt werden, wer

  1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt – und
  2. die allgemeine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt – und
  3. am Einstellungstag nicht älter als 34 Jahre ist (Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dürfen nicht älter als 37 Jahre am Einstellungstag sein). Diese Höchstaltersgrenzen gelten nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines gem. § 9 SVG und in den Fällen mit vorliegenden Voraussetzungen nach § 7 Abs. 6 SVG.) –und
  4. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde nachweist, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  5. Freude am Umgang mit Menschen hat – und
  6. die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt, welche im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt wird.
  7. Weiterhin darf das Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.

 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

►aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

►aktueller lückenloser Lebenslauf

►Kopie Schulabschlusszeugnis über die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses

►Kopie Geburts- oder Abstammungsurkunde

►ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BoL2024“ an die 

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin 

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

  

Bewerbungsfristende:

22. September 2023

Studienangebot als PDF

Bachelor of Arts -Soziale Arbeit-

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt zum 1. August 2024 Studierende für den dualen Studiengang 

Bachelor of Arts – Soziale Arbeit 

ein.

Die Studienzeit beträgt 3 Jahre und gliedert sich in fachtheoretische Teile und fachpraktische Abschnitte.

Das fachtheoretische Studium findet an 2 Tagen in der Woche an der Berufsakademie Lüneburg statt. Dieses ist modular aufgebaut und in Lehrbereiche gegliedert. Dazu gehören u.a. Erziehung, Bildung & Gesellschaft, Handlungsfelder sozialer Arbeit, Sozialkompetenz, Recht, Psychologie und Handlungsmethode. Die praktische Ausbildung erfolgt in den sozialen Bereichen der Stadtverwaltung, u.a. in den Fachdiensten Jugend, Soziales und Gesundheit. Unter Anwendung erlernter rechtlicher und pädagogischer Kenntnisse, werden vorwiegend betreuende, fördernde und begleitende Tätigkeiten ausgeübt. Weiterhin sind verwaltende, organisierende, koordinierende Aufgaben in den Fachbereichen zu erledigt.

Dieser Studiengang endet mit der Verleihung das akademischen Grades „Bachelor of Arts-Soziale Arbeit“ und der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin.

Eine angestrebte Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

Studierende erhalten während der Studienzeit Ausbildungsvergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD).

 

Anforderungen:

Als Studierende/Studierender kann eingestellt werden, wer 

  1. die allgemeine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt – und
  2. gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozialkunde nachweist, sowie ein umfangreiches Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse besitzt – und
  3. Freude am Umgang mit Menschen und Arbeit im Team hat – und
  4. über soziales Engagement, sowie ausgeprägte Einsatz- und Lernbereitschaft verfügt.
  5. Weiterhin darf das erweiterte Führungszeugnis, welches im Fall einer Einstellungszusage angefordert wird, keine Eintragungen enthalten.

 

Auswahl- / Eignungsverfahren:

Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine theoretische und mündliche Eignungsuntersuchung in Form eines Assessmentcenters voraus.

 

Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind als Bestandteil beizulegen:

►aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben

►aktueller lückenloser Lebenslauf

►Kopie Schulabschlusszeugnis über die Hochschul- bzw. Fachhochschulreife; falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses

►ggf. weitere relevante Nachweise wie Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, ehrenamtliches Engagement, Schwerbehinderung etc.

Auf das Nutzen von Bewerbungsmappen sollte verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag möglich.

Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer „BoA2024“ an die

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

oder bevorzugt per E-Mail an ausbildung@schwerin.de

 

Bewerbungsfristende:

22. September 2023

Studienangebot als PDF

Ausbildungs-, Studienorientierungs- und Berufsmessen

Regelmäßig nehmen wir an regionalen Ausbildungs-, Studienorientierungs- und Berufsmessen und weiteren Veranstaltungen teil, um unsere vielfältigen Ausbildungsangebote und Studienmöglichkeiten zu präsentieren. 

Besucht uns am Stand der Landeshauptstadt Schwerin. Wir freuen uns auf gute und informative Gespräche auf den nächsten Fachmessen:

Fachmessen

Berufsorientierungstag ,,Öffentlicher Dienst" / Berufsfeuerwehr am 05.06.2023
8.30-11.30 Uhr
Gymnasium "Am Sonnenkamp", August-Bebel-Str. 9 / Neukloster

F.I.R.E. Days MV 2023 und Hausmesse am 09./10.06.2023
14.00-20.00 Uhr / 9.00-16.00 Uhr
FTTZ MV, Handelsstraße 5, Lübesse

Berufe in Uniform am 15.06.2023
14.30-17.00 Uhr
BIZ Am Margartenhof 14-16 / Schwerin

25. SVZ Lehrstellentag am 14.09.2023
14.00-18.30 Uhr
Sport- und Kongreßhalle, Wittenburger Straße 118 / Schwerin

28. Berufsinobörse am 21./22.09.2023
8.00-18.00 Uhr / 8.00-14.00 Uhr
Alte Reithalle, Zum Festplatz 6 / Wismar

14. Lehrstellenbörse am 05.10.2023
9.00-14.00 Uhr
Gymnasium Gadebusch, Agnes-Karll-Str. 20 / Gadebusch

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Personal

Frau Silke Pagel
Ausbildungsleiterin
Raum: 4.108

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1224
+49 385 545-1209
http://www.schwerin.de

Bewerbungskontakt

Bewerbungen sind unter Angabe der Bewerbungskennziffer schriftlich oder per E-Mail zu richten an:

Bewerbungsanschrift:

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung
Fachgruppe Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

E-Mail-Adresse für Bewerbungen:

ausbildung@schwerin.de

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