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Petitionen & Anfragen

Anregungen und Beschwerden

Was sind Petitionen?

Petitionen sind Eingaben, mit denen Anregungen oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden.

Anregungen sind dabei Forderungen und Vorschläge an die Stadtvertretung oder die Stadtverwaltung oder andere städtische Einrichtungen mit dem Ziel, dass diese etwas veranlassen oder unterlassen.

Beschwerden sind dagegen Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen der Stadtvertretung oder der Stadtverwaltung oder anderer städtischer Einrichtungen wenden.

Wer kann Petitionen einreichen?

Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin haben unabhängig von ihrem Alter das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwerden an die Stadtvertretung zu wenden. Ebenso können sich natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, mit Petitionen an die Stadtvertretung wenden.
Dies kann sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift beim Stadtpräsidenten erfolgen.

Was ist zu beachten?

Die Petitionen sind beim Stadtpräsidenten schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist per Brief, Fax oder E-Mail gewahrt. Bitte geben Sie bei der Einreichung der Anfrage auch Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

Das Verfahren

Der Stadtpräsident informiert die Mitglieder der Stadtvertretung über die eingerechte Anregung bzw. Beschwerde.

Im weiteren Verfahren befasst sich der Hauptausschuss mit der eingereichten Anregung bzw. Beschwerde 

Für die Beratung im Hauptausschuss nimmt der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin zu der Petition Stellung.

Der Hauptausschuss kann die Petition im Einzelfall auch in einen oder mehrere Fachausschüsse zur Vorberatung überweisen. Außerdem können Sachverständige, Betroffene oder die Petenten selbst angehört werden.

Abschließend erhält der Petent bzw. die Petentin ein Schreiben zum Abschluss des Petitionsverfahrens.

 

Bürgerfragestunde

Wann findet eine Bürgerfragestunde statt?

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin führt zu Beginn jeder Sitzung eine Bürgerfragestunde durch. In Sitzungen, in denen die Haushaltssatzung beraten und beschlossen wird, findet keine Fragestunde statt.

Wer kann Anfragen einreichen?

In der Bürgerfragestunde haben Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Landeshauptstadt Schwerin Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit, zu Angelegenheiten die die Stadt Schwerin betreffen Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Bürgerinitiativen und Vereinigungen aller Art üben ihr Fragerecht durch ihren Sprecher oder einen gesetzlichen Vertreter aus.

Was ist zu beachten?

Die Fragen sind beim Stadtpräsidenten schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie dazu nach Möglichkeit das untenstehende Formular.

Die Anfrage muss schriftlich fünf Arbeitstage vor Beginn der Sitzung vorliegen, um noch behandelt zu werden. Die Behandlung von Fragen zu Punkten der Tagesordnung ist in derselben Sitzung nicht zulässig.

Die Fragen sollen kurz und sachbezogen sein.

Bitte teilen Sie mit, an wen diese gerichtet ist (Oberbürgermeister, Stadtpräsident bzw. Stadtvertretung).

Anfragen, Vorschläge und Anregungen, die nicht Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin betreffen, können im Rahmen der Bürgerfragestunde nicht behandelt werden und werden durch den Stadtpräsidenten unter Angabe der Gründe zurückgewiesen.

Die Sitzung der Stadtvertretung wird im Internet als Livestream übertragen. Die Liveübertragung einer Bürgeranfrage ist möglich, sofern bei der Einreichung der Frage dieses durch den Fragesteller als Wunsch deutlich gemacht wird. Eine automatische Übertragung der Bürgerfragestunde findet nicht statt.

Die Fragesteller erhalten eine Eingangsbestätigung. In ihr werden Ort und Zeit der Sitzung der Stadtvertretung sowie das Verfahren zur Durchführung der Bürgerfragestunde mitgeteilt.

Durchführung der Bürgerfragestunde

Die Bürgerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.

Die Fragen werden in der Bürgerfragestunde zu Sitzungsbeginn in der Reihenfolge ihres Eingangs verlesen und beantwortet

Eine Diskussion auf die Beantwortung findet nicht statt. Ein Mitglied jeder Fraktion hat das Recht zur Stellungnahme. Außerdem kann die Stadtvertretung beschließen, die anfragende Person im Rahmen der öffentlichen Fragestunde anzuhören.

Die mündliche Beantwortung der Anfragen, Vorschläge oder Anregungen erfolgt in der Sitzung der Stadtvertretung nur dann, sofern die Fragenden zur Sitzung anwesend sind. Ist eine Teilnahme der Betroffenen nicht gegeben, erhalten sie an Stelle der mündlichen Antwort in der Sitzung unverzüglich eine schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird auch im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Die Fragesteller können auf die mündliche Beantwortung der Anfrage in der Sitzung eine Nachfrage stellen. Diese soll kurz abgefasst sein und sich auf die zuvor gegebene Antwort beziehen. Eine Kommentierung bzw. Bewertung der Beantwortung der Anfrage ist dabei unzulässig.

Ist die Beantwortung der Anfrage auf Grund des Umfanges bzw. der Komplexität in der Sitzung nicht vollständig bzw. umfassend möglich, wird die Frage tendenziell beantwortet und abschließend innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung der Stadtvertretung schriftlich beantwortet.

Kann eine Frage in der Fragestunde nicht beantwortet werden, wird die Antwort in der nächsten Fragestunde gegeben. Ist die fragende Person einverstanden, kann die Beantwortung auch schriftlich erfolgen.

Anfragen, die direkt an die Stadtvertretung gerichtet sind, werden durch die Fraktionen und/oder fraktionslosen Mitglieder der Stadtvertretung oder in dessen Auftrag durch den Stadtpräsidenten beantwortet.

Anfragen werden grundsätzlich nicht beantwortet, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem entgegensteht.

Ihre Anfrage zur Bürgerstunde

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin

Herr Sebastian Ehlers
Der Stadtpräsident
Raum: 5.028 - Aufzug C

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro der Stadtvertretung

Herr Patrick Nemitz
Büroleiter
Raum: 5.027 - Aufzug C

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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