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Infos zur Platzvergabe

Verfahren zur Beantragung eines Betreuungsplatzes in Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege oder Hort

Wo und wie kann ich mein Kind für einen Betreuungsplatz anmelden?

Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege

Die Personensorgeberechtigten nehmen direkt Kontakt mit einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Kindertagespflegeperson auf und lassen sich eine verbindliche Bestätigung über das Bestehen eines freien Betreuungsplatzes ausstellen.

Nach Erhalt einer verbindlichen Platzzusage durch die Kita / die Kindertagespflegeperson ist im BürgerBüro der Landeshauptstadt Schwerin oder Online ein Antrag auf einen Betreuungsplatz zu stellen.

Sollten Sie eine Ganztagsbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, ist zusätzlich zu dem Antrag und der Platzbestätigung die Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis (Anlage 1) einzureichen (Selbständige reichen bitte Ihre Gewerbeanmeldung ein).

 

Hort

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 ein schrittweiser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er startet zunächst für Grundschüler in der 1. Klasse und wird jährlich um eine weitere Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 anspruchsberechtigt sind.

Für die Beantragung eines Hortplatzes reichen Sie bitte den Antrag auf einen Betreuungsplatz zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, möglichst bis zum 30.04. des kommenden Schuljahres, im BürgerBüro der Landeshauptstadt Schwerin oder Online ein. 

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

Die Anmeldung des Kindes ist durch die personensorgeberechtigten Eltern oder durch eine andere sorgeberechtigte Person vorzunehmen.

Wer entscheidet über die Platzvergabe?

Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt ausschließlich durch die Einrichtungsleitungen bzw. die Kindertagespflegepersonen selbst. Sämtliche Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Schwerin stehen in freier Trägerschaft. Die Landeshauptstadt Schwerin hat somit keinen Einfluss auf die Vergabe der Betreuungsplätze.

Was geschieht nach der Antragstellung?

Nach Antragstellung und Eingang aller prüfungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Anspruchsprüfung durch den Fachdienst Bildung und Sport.

Bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen wird ein Bescheid über die Inanspruchnahme einer bedarfsgerechten Förderung nach §§ 6 und 7 KiföG M-V erstellt und den Personensorgeberechtigten auf dem Postweg zugestellt.

Dieser Platzbescheid bildet die Grundlage für den Betreuungsvertrag, den Sie nun mit der Kindertageseinrichtung / der Kindertagespflegeperson abschließen.

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bildung und Sport

Frau Julia Elbing
Fachaufsicht Kindertagespflege/ Teamleitung Kindertagesförderung
Raum: 3.082

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bildung und Sport

Frau Candy Schneider
Sachbearbeiterin Kita
Raum: 3.085

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bildung und Sport

Frau Melanie Wenzel
Sachbearbeiterin Kita
Raum: 3.083

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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Fachdienst Bildung und Sport

Frau Désirée Hopp
Sachbearbeiterin Kita
Raum: 3.084

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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Fachdienst Bildung und Sport

Frau Romy Aschenbach
Sachbearbeiterin Kita
Raum: 3.083

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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Fachdienst Bildung und Sport

Frau Marie Genz
Sachbearbeiterin Kita
Raum: 3.085

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin