Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege
Die Personensorgeberechtigten nehmen direkt Kontakt mit einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Kindertagespflegeperson auf und lassen sich eine verbindliche Bestätigung über das Bestehen eines freien Betreuungsplatzes ausstellen.
Nach Erhalt einer verbindlichen Platzzusage durch die Kita / die Kindertagespflegeperson ist im BürgerBüro der Landeshauptstadt Schwerin oder Online ein Antrag auf einen Betreuungsplatz zu stellen.
Sollten Sie eine Ganztagsbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, ist zusätzlich zu dem Antrag und der Platzbestätigung die Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis (Anlage 1) einzureichen (Selbständige reichen bitte Ihre Gewerbeanmeldung ein).
Hort
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 ein schrittweiser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er startet zunächst für Grundschüler in der 1. Klasse und wird jährlich um eine weitere Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 anspruchsberechtigt sind.
Für die Beantragung eines Hortplatzes reichen Sie bitte den Antrag auf einen Betreuungsplatz zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, möglichst bis zum 30.04. des kommenden Schuljahres, im BürgerBüro der Landeshauptstadt Schwerin oder Online ein.
