Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Siebten Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (7. KiföG M-V ÄndG) ist die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung ab 1. Januar 2020 für Eltern beitragsfrei, § 29 KiföG M-V.
Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards.
Die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung sind weiterhin durch die Eltern zu tragen. Eltern haben die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen (gilt nicht für Hortkinder).
Eine Übernahme der Verpflegungskosten für Hortkinder kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden.
Faktenblatt für Eltern zur beitragsfreien Kita