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Lernen

Eine Schule für Alle

 © sushytska/Adobe Stock

Grundsätzlich hat jedes Kind das Recht auf eine inklusive Beschulung.

Jede*r kann, nach seinen Möglichkeiten, gemeinsam mit den Eltern entscheiden in welcher Schule sie oder er am besten lernen kann und will.

In einer Regelschule kann es sein, dass das Kind einen persönlichen Assistenten benötigt - einen Integrationshelfer. Auch besondere Hilfsmittel zum besseren Verstehen, Lesen oder Hören sind möglich.

Jeder kann sich aber auch für eine Förderschule mit verschiedenen Schwerpunkten entscheiden. 

Wo kann ich einen Beruf erlernen?

Sich nach der Schulausbildung für einen Beruf zu entscheiden ist häufig sehr schwierig. Bei Jugendlichen mit Behinderungen kommen zu den Überlegungen - was möchte ich werden- was interessiert mich, auch noch die Überlegungen, ob die gewünschte Ausbildung mit der Behinderung absolvierbar ist, hinzu.

Das BTHG sieht Unterstützungsmöglichkeiten vor für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Studium.

Jugendliche, für die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt erst einmal nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, einen Beruf im Berufsbildungswerk oder eine Teilausbildung in der Beruflichen Bildung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu erlernen.

Sie können sich gern in der Agentur für Arbeit in Schwerin beraten lassen:

Am Margaretenhof 14 - 16
19057 Schwerin
 
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Landeshauptstadt Schwerin - Büro des Oberbürgermeisters

Frau  Ines Hennings
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren
Raum: E020

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Wo erlerne ich einen Beruf?

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