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Denkmalliste

Was ist eine Denkmalliste?

 © Landeshauptstadt Schwerin/Julia Patzelt

Nach Denkmalschutzgesetz M-V §5 werden Denkmale in eine Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin wird durch die untere Denkmalschutzbehörde geführt und ist auf deren Internetseite eingestellt.

Ist der Denkmalwert eines Objektes durch die Denkmalbehörden benannt, genießt es den Schutz des Denkmalschutzgesetzes M-V, unabhängig davon, ob es bereits in die Denkmalliste der Stadt eingetragen ist oder nicht.

Denkmäler
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bauen und Denkmalpflege
Fachgruppe Denkmalpflege

Frau Steffi Rogin
Leiterin
Raum: 1054

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin