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Bodenrichtwerte

© Landeshauptstadt Schwerin/ Judith Kobel

Bodenrichtwerte am 20.03.2024 beschlossen

 © Landeshauptstadt Schwerin

Zur Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin jährlich Bodenrichtwerte (siehe Gutachterausschusslandesverordnung M-V §14 GutALVO M-V i.V.m. §196 BauGB). Die Bodenrichtwertkarte 2024 zum Stichtag 01.01.2024 steht Ihnen in einer interaktiven Kartenanwendung zur Verfügung. So können Sie sich schnell und kostenfrei einen Überblick über das Preisniveau für Bauland verschaffen.

Eine gedruckte aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie zum Preis von 45,00 € über den Geoshop erwerben.

Außerdem besteht die Möglichkeit, für einen speziellen Bereich einen amtlichen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte, zum Beispiel für die Vorlage bei einer Bank, individuell im Geoshop zu kaufen.

Darüber hinaus stehen Ihnen die AnsprechpartnerInnen der Geschäftsstelle für schriftliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten und telefonisch für alle Fragen im Zusammenhang mit Bodenrichtwerten gerne zur Verfügung.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen

Für die Feststellung des Preisniveaus für landwirtschaftliche Flächen liegen dem Gutachterausschuss im Jahr 2023 lediglich zwei geeignete Kauffälle aus dem Zuständigkeitsbereich vor. Die Spanne der Quadratmeterpreise aus den letzten Jahren beträgt je nach Lage und Bodengüte für Acker zwischen 2,00 €/m² und 3,50 €/m².

Der Gutachterausschuss hat als Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 folgende Werte beschlossen:

2,90 €/m² für Ackerland bei einer Ackerzahl von 53
und
1,10 €/m² für Grünland bei einer Grünlandzahl von 30

Bei der Festsetzung hat der Gutachterausschuss die Entwicklung in den Umlandkreisen
berücksichtigt.

Forstwirtschaftlich genutzte Flächen

Der Gutachterausschuss hat als Bodenrichtwert zum 01.01.2024 folgenden Wert beschlossen:

0,35 €/m² für forstwirtschaftliche Flächen

Der Bodenrichtwert enthält gemäß ImmoWertV keinen Wertanteil für den Aufwuchs. Weitere Informationen dazu sind im Grundstücksmarktbericht 2024 zu finden.

Werdendes Bauland

Die Kaufpreise für werdendes Bauland bewegen sich wegen der unterschiedlichen Reife der Grundstücke in einer großen Preisspanne.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat das Preisniveau dieser einzelnen Teilmärkte in den letzten Jahren analysiert. Bei Bauerwartungsland konnten 25 Kaufverträge und bei Rohbauland 34 Kaufverträge, davon 15 Verträge für den Mehrfamilienhausbau und 4 Verträge für Gewerbeflächen, aus dem Zeitraum 2015 bis 2023 ausgewertet werden.
Die Auswertung ergab folgende Preisspannen vom maßgeblichen Bodenrichtwert für baureifes erschließungsbeitragsfreies Land: 

 

individueller
Wohnungsbau

Mehrfamilienhausbau

Gewerbe

 

An-

zahl

% des Baulandwertes Mittelwert

(2/3 Spanne)

An-

zahl

% des Baulandwertes Mittelwert

(2/3 Spanne)

An-

zahl

% des Baulandwertes Mittelwert

(2/3 Spanne)

Bauerwartungsland

25

23 (19 – 30)

-

-

-

-

Rohbauland

15

54 (42 – 79)

15

61 (45-89)

4

44 (28 - 58)

 

Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-SN

 © Landeshauptstadt Schwerin

Für Bodenrichtwerte zu zurückliegenden Stichtagen nutzen Sie im Bodenrichtwertinformationssystem den Button "Themen" (oben links) und öffnen die Unterpunkte "Fachdaten" -> "Planen und Bauen" -> "Grundstücksmarkt" oder wenden sich an die Geschäftsstelle.
Schauen Sie doch mal rein!

 

Bodenrichtwertinfosystem
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Gemeinsame Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse

Herr Sebastian Schulz
Bereich Kaufpreissammlung/Bodenrichtwerte
Raum: 3. Etage Raum 1

Grunthalplatz 3 b
19053 Schwerin

Anfahrtshinweise

Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland

Bodenrichtwertinformationssystem für Mecklenburg-Vorpommern