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5. Änderung Zippendorf - Ehemaliges Kurhaus

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf" - Ehemaliges Kurhaus

 © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 16.04.2024 die öffentliche Auslegung der
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 „Zippendorf“ – Ehemaliges Kurhaus beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Zippendorf. Es umfasst das Areal des ehemaligen Kurhauses am Franzosenweg. Planungsziel ist die Sanierung und der Umbau des Kurhauses für Wohnzwecke sowie die Errichtung von drei neuen Wohngebäuden. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

                                                                            21. Mai bis 20. Juni 2024

auf der Homepage der Landeshaupt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem Landesportal Mecklenburg - Vorpommern unter www.bauportal-mv.de öffentlich aus. Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird eine physische Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwal-
tung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen einreichen. Die Stellungnahmen sollen elektro-
nisch übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten. Umweltbericht mit Kompensationsermittlung, Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet Schweriner Seen, Arten-
schutzrechtlicher Fachbeitrag, Untersuchungen zu Fledermäusen und Brutvögeln, Schalltechnische Begut-
achtung. Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Aussagen über zu erwartende Auswir-
kungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschafts- und Ortsbild; Auswirkungen auf Lebensräume von Fledermäusen und Brutvögeln; Auswirkungen des von der Crivitzer Chaussee (B 321) ausgehenden Verkehrslärms auf die geplante Wohnbebauung.

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Herr Frank Fuchsa

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin