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Baumschutz

© Landeshauptstadt Schwerin / Julia Patzelt

Baumschutz

Bäume prägen in Schwerin an vielen Stellen das Stadtbild. Sie erhöhen den Wohn- und Erlebniswert des Siedlungsbereiches, sie helfen die Luft zu reinigen und zu filtern, sie produzieren Sauerstoff und speichern CO2 und sind Lebensraum für Insekten, Vögel, Fledermäuse und andere Organismen.

Mit dem Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 wurden landesweit Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 1,30 m Höhe, geschützt.

Den hohen Stellenwert des Baumschutzes in Schwerin belegt die städtische Baumschutzsatzung vom 01.06.2014, welche der Sicherung der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz dienen soll.

Baumschutzsatzung Schwerin Naturschutzausführungsgesetz M-V

Baumfällungen und Gehölzschnitte

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind Gehölze grundsätzlich geschützt!

Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen [innerhalb eines Jahres] oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (s. auch Merkblatt Artenschutz und Gehölzschnitt).

Außerhalb von Waldflächen ist bei Baumfällungen und Gehölzschnitten (außer Form- und Pflegeschnitte) grundsätzlich die Stadtverwaltung einzubinden. In Abhängigkeit von der Eigentumssituation der Fläche auf der sich ein konkreter Baum befindet, ist der Fachdienst Umwelt oder der Eigenbetrieb SDS (Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen) zuständig. Die entsprechenden Ansprechpartner finden sie in der Infobox.

Antrag auf Fällung / Anzeige von Schnittmaßnahmen Bewertung der zu ersetzenden Bäume und freiwachsenden Hecken Merkblatt Artenschutz und Gehölzschnitt

Kappungen von Bäumen und starke Kronenrückschnitte sind verboten! Diese Handlungen können nicht als fachgerechte Baumpflegemaßnahme bezeichnet werden. Werden sie trotzdem durchgeführt, muss die ausführende Firma bzw. der Auftraggeber mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen und Ersatz leisten. Kappungen machen den Baum nicht sicherer, sondern erhöhen bereits nach wenigen Jahren die Bruchgefahr und verursachen somit erhebliche laufende Pflegekosten.

Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit oder um Schäden von Eigentum abzuwenden (Rückschnitte, Fällungen, Kappungen) sind anzeigepflichtig!

Laubwurf, Fruchtwurf, Beschattung, Schäden durch Wurzelwachstum führen nur in besonders gravierenden Fällen zu Ausnahmen oder Befreiungen von den örtlichen Baumschutzregelungen!

Fällanträge sind bei den zuständigen Ansprechpartnern zu stellen. Auch Nachbarn oder Mieter können Fällanträge für einen Baum stellen. Unabhängig hiervon bedarf eine Fällung selbstverständlich einer privatrechtlichen Zustimmung des Baumeigentümers! Bitte füllen Sie den Fällantrag vollständig aus und geben Sie insbesondere bei geplanten Ersatzpflanzungen genau an, wo Sie welche Gehölze pflanzen werden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein spezielles Nachbarschaftsrecht. Bei Auseinandersetzungen um grenznahe Gehölze kann auch die Schiedsstelle im Stadthaus einen Schlichtungsversuch moderieren.

Baumschutz im Bereich von Baustellen

Bitte beachten Sie bei Baumaßnahmen im Nahbereich von Bäumen, dass der zu erhaltende Baum insbesondere im Bereich des Stammes und des Wurzelbereiches (Traufbereich zuzüglich einer 1,5m breiten Schutzzone) mit geeigneten Maßnahmen geschützt wird. Eine erste gute Orientierung zu solchen Schutzmaßnahmen bietet die Empfehlung der Gartenamtsleiterkonferenz.

Merkblatt Baumschutz auf Baustellen
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Kontakt für Bäume auf privaten Flächen

Landeshauptstadt Schwerin

Frau Grit Hecht
Technische Sachbearbeiterin
Raum: 2.049

+49 385 545-2455

Landeshauptstadt Schwerin

Herr Hubert Marischen
Technischer Sachbearbeiter
Raum: 2.048

+49 385 545-2456

Kontakt für Bäume auf öffentlichen Flächen

Landeshauptstadt Schwerin

Frau Silke Bade
Sachbearbeiter Baumschutz

+49 385 644-3557