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Laborbefunde gelten ab 1. April auch als Isolationsbescheid 31.03.2022

Mit dem Corona-Virus Infizierte erhalten ab 1. April 2022 vom Gesundheitsamt Schwerin keine gesonderten Isolationsbescheide mehr. Über die festgestellte Infektion werden sie mit dem Laborbefund des PCR-Tests und bei Vorliegen der Kontaktdaten zusätzlich per SMS oder E-Mail-Nachricht informiert.

Die Laborbescheide mit dem Nachweis eines positiven PCR Befundes enthalten dann einen zusätzlichen Informationstext des Gesundheitsamtes.  Er beinhaltet Verhaltenshinweise bei der Corona-Infektion, insbesondere die Notwendigkeit einer häuslichen Absonderung nach §5 Corona LVO.

Mit dem positiven PCR-Befund können sich Betroffene dann außerdem den Genesenen-Nachweis (z.B. in einer Apotheke) ausstellen lassen. Er gilt auch als Isolationsbescheid für die Vorlage beim Arbeitgeber. Diese Vereinfachung der Arbeitsabläufe wird in ganz Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Die Laborbefunde können Betroffene direkt beim Labor abfordern. In der Regel verfügt das Labor dazu über ein Online-Angebot und der Befund wird digital versandt. Dieses Dokument kann der Infizierte sich ausdrucken oder bei Bedarf per Handy vorzeigen. Für weitere Fragen erteilt wie bisher die Corona-Hotline unter 545-3333 Auskunft.

 

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