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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße / Ellerried“ 18.02.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin führt zur 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße / Ellerried“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Krebsförden an der Straße Ellerried. Planungsziel ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelfachmarktes mit bis zu 30.000 m² Verkaufsfläche.

Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtentwicklung und Vertreter des Projektträgers stellen die Schwerpunkte der Planung am Mittwoch, den 23. Februar 2022 um 18.00 Uhr vor. Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit sich zu den Planungszielen zu äußern und diese mit den Fachleuten zu erörtern. Auf Grundlage des Planungssicherungsgesetzes findet die Erörterung im Internet statt.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist über www.schwerin.de/buergerbeteiligung möglich. Der Zugangs - Link befindet sich unter dem Button 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße / Ellerried“.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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