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Anträge auf Einbürgerung haben stark zugenommen: 2020 erhielten 74 Menschen aus 30 Ländern die deutsche Staatsbürgerschaft 21.07.2021

Auch wenn es in diesem Jahr coronabedingt keine Einbürgerungsfeier im Schweriner Rathaus gegeben hat, der Wunsch nach Einbürgerung ist in der Landeshauptstadt weiterhin ungebrochen: 2020 sind in Schwerin 74 Menschen aus 30 unterschiedlichen Staaten deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geworden. Der Älteste war 68 Jahre alt und stammte aus Ecuador, die Jüngste war ein 4 Monate altes Baby, das als syrisch-niederländische Staatsbürgerin geboren wurde. Die größte Gruppe waren dabei Schwerinerinnen und Schweriner mit syrischer Staatsbürgerschaft (17). Aber auch die Herkunftsländer Ukraine (7), Rumänien (5) und Polen (4) waren stärker vertreten.

Bereits im ersten Halbjahr 2021 hat die Schweriner Ausländerbehörde 73 weitere Einbürgerungsverfahren abgeschlossen, wobei weit mehr als die Hälfte der Antragsteller (45) aus Syrien stammte, wiederum gefolgt von der Ukraine (9).

„Unabhängig davon, wie lange dieser Entschluss reifte - die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Bekenntnis zu unseren Werten und ein Zeichen gelingender Integration. Diese Menschen sind tolle Vorbilder und sie können jetzt auch noch mehr mitgestalten, z. B. auf allen Ebenen wählen und sich wählen lassen“, begrüßt Oberbürgermeister Rico Badenschier die neuen Staatsbürger.

„Der Einbürgerungswille ist sehr hoch und deutlich gestiegen. Das ist nicht überraschend, da Einbürgerungsanträge frühestens 6 bis 8 Jahre nach der Zuwanderung gestellt werden können“, bestätigt die Leiterin der Schweriner Ausländerbehörde Andrea Eichstädt. Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden bei der Ausländerbehörde 130 Anträge von Familien auf Einbürgerung gestellt.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann.  In bestimmten Fällen – etwa besonderen Integrationsleistungen oder der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft mit einem/einer Deutschen –  ist eine verkürzte Wartezeit möglich.

In jedem Fall muss ein Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.  Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.

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