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Einbürgerungsfeier im Innenhof des Schlosses: 514 Schwerinerinnen und Schweriner wurden 2022 eingebürgert 05.07.2023

 © Landeshauptstadt Schwerin/Ulrike Auge

Der Wunsch nach Einbürgerung ist in der Landeshauptstadt weiterhin ungebrochen: 514 Schwerinerinnen und Schweriner haben im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Damit sind die Einbürgerungen in Schwerin nochmals deutlich gestiegen und haben sich im Vergleich zum Vorjahr (131) nahezu vervierfacht.

Für die traditionelle Einbürgerungsfeier, die die Landeshauptstadt bis zum Beginn der Corona-Pandemie einmal im Jahr im Rathaus veranstaltete, reicht der Demmlersaal längst nicht mehr aus. Deshalb wird in diesem Jahr im Innenhof des Schweriner Schlosses gefeiert. Die neu Eingebürgerten wurden zur Einbürgerungsfeier am 4. Juli auch von Landtagspräsidentin Birgit Hesse begrüßt, die am Sitz des Landesparlaments zugleich Hausherrin ist. Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von der Musik- und Kunstschule ATARAXIA und dem Fachbereich Inklusion des Konservatoriums Schwerin. Auch das Tanzensemble „Rhythmus“ des Ukrainisch-Deutschen Kulturzentrums SIČ hatte einen Auftritt. Im Rahmen einer Talkrunde mit der Integrationsbeauftragten der Landeshauptstadt Maren Jakobi berichteten Alenka Baerens, Anas Obeid und Katarzyna Bytyn-Rechner über ihren Werdegang und die Erfahrungen bei der Einbürgerung.

In der Landeshauptstadt Schwerin leben derzeit 10.849 Ausländerinnen und Ausländer, darunter 3050 ukrainische Staatsbürger. „Der Einbürgerungswille der Zugewanderten ist sehr hoch. Und er ist seit dem Jahr 2020 deutlich gestiegen. Das ist nicht überraschend, da Einbürgerungsanträge frühestens 6 bis 8 Jahre nach der Zuwanderung gestellt werden können“, bestätigt die Leiterin der Schweriner Ausländerbehörde Conny Schwentner. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass jetzt zum Beispiel viele Menschen den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft anstreben, die 2015 und 2016 aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien nach Schwerin kamen und inzwischen gut integriert sind.

„Kriege und Unruhen zwingen Menschen ihre Heimatländer zu verlassen, viele haben die Chance ergriffen, sich in unserer Stadt einzuleben und heimisch zu werden. Darüber hinaus kommen Menschen auch als ausländische Fachkräfte oder der Liebe wegen nach Schwerin. Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist in jedem Fall ein Bekenntnis zu unseren Werten. Die Einbürgerung ermöglicht auch die volle politische Teilhabe in unserer Stadt, weil man dann auf allen Ebenen wählen oder sich zur Wahl stellen kann“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier

206 Frauen und 308 Männer aus 35 Staaten wurden im zurückliegenden Jahr eingebürgert. Die Älteste war zum Zeitpunkt der Einbürgerung 78 Jahre alt, die Jüngste 5 Monate und wurde als syrische Staatsbürgerin in Schwerin geboren. Die meisten Eingebürgerten kamen aus Syrien, der Ukraine und der Russischen Föderation. Aber auch aus Brasilien, Venezuela, Ägypten, Tansania, Bulgarien oder Österreich waren vertreten.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht allein der Wille des Antragstellers. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. In bestimmten Fällen – etwa besonderen Integrationsleistungen oder der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft mit einem/einer Deutschen – ist eine verkürzte Wartezeit möglich.

In jedem Fall muss ein Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden.  Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.

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