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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01„Zippendorf – Ehemaliges Kurhaus“ 04.03.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin führt zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 „Zippendorf – Ehemaliges Kurhaus“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Zippendorf. Es umfasst das Gelände des ehemaligen Kurhauses auf dem Bornberg. Planungsziel ist die Entwicklung von Mietwohnungen.

Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtentwicklung und Vertreter des Projektträgers stellen die Schwerpunkte der Planung am Mittwoch, den 09. März 2022 um 18.00 Uhr vor. Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit sich zu den Planungszielen zu äußern und diese mit den Fachleuten zu erörtern. Auf Grundlage des Planungssicherungsgesetzes findet die Erörterung im Internet statt.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist über www.schwerin.de/buergerbeteiligung möglich. Der Zugangs - Link befindet sich unter dem Button 5. Änderung Zippendorf.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

 

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