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Hunde halten in Schwerin: Beschilderung macht auf Leinenzwang aufmerksam 17.08.2023

 © Landeshauptstadt Schwerin

Schwerins Vierbeiner lieben die Runde um den Pfaffenteich. Viele Hundehalter gehen daher gern eine Gassirunde um die kleine Innenstadtoase.  Dieses Areal dürfen die Vierbeiner allerdings nur angeleint erkunden. Das regelt die örtliche Hundeverordnung. Nicht nur die Schwerinerinnen und Schweriner, auch Gäste der Stadt haben sich daran zu halten.

Die Hundeverordnung regelt das Führen der Hunde im öffentlichen Raum. Für die Innenstadt und Naherholungsbereiche gilt in der Regel Leinenzwang. So sind die Stadtteile Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt sowie Schelfstadt, Ostdorf und Zippendorf Gebiete in denen Hunde generell angeleint sein müssen. Auch auf beliebten Spazierwegen rund um den Ziegelinnensee, Ostorfer See und Lankower See müssen die vierbeinigen Begleiter an die Leine. Alle Infos für Hundehalter sind auch auf dem Stadtportal zu finden unter www.schwerin.de/hunde.

Auf einigen der beliebtesten und stark frequentierten Wegen wurde nun durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (SDS) der Leinenzwang klarstellend ausgeschildert. „Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Hundebesitzer nicht an das Leinengebot halten. Deswegen wollen wir mit den Hinweisschildern auf die Rechtslage eindeutig hinweisen; auch für Gäste unserer Stadt, die die Regelung nicht kennen. So können Missverständnisse vermieden werden“, erklärt Ordnungsdezernent Silvio Horn. Insgesamt 15 Schilder sind am Pfaffenteich, Ziegelinnensee, Franzosenweg und Faulen See angebracht worden. Das Fehlen eines Hinweisschildes an anderen Stellen bedeutet allerdings nicht, dass dort Hunde ohne Leine geführt werden dürfen.

„Auch in städtischen Waldgebieten sind Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. Dies ist nicht in der örtlichen Hundeverordnung, sondern im Landeswaldgesetz geregelt“, ergänzt der Dezernent. Aus Vogelschutzgründen müssen Hunde auch im Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“) angeleint werden.

Im Stadtgebiet gibt es sechs ausgewiesene Hundeauslaufflächen, auf denen Hundehalter mit ihren Lieblingen leinenlos nach Herzenslust toben und spielen können. Wo diese sich befinden, kann ebenfalls auf der Übersichtseite im Stadtportal nachgelesen werden.

 

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