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Grundsteuer und Gebührenumlage des Wasser- und Bodenverbandsbeitrages Bisheriger Mehrjahresbescheid gilt auch für 2023 19.12.2022

 © photocase.de

Die Finanzverwaltung der Stadt Schwerin erinnert daran, dass regelmäßig keine gesonderten Grundsteuerbescheide und Bescheide zur Gebührenumlage des Wasser- und Bodenverbandsbeitrages mehr an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen ausgegeben werden. Gesonderte Abgabenbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.
In allen anderen Fällen gilt der bisherige Mehrjahresbescheid unverändert auch für 2023. Die darin genannten Abgabenbeträge sind auch in 2023 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Die notwendige öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Abgaben 2023 wird im Januar 2023 ortsüblich im Internet unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Außerdem ist der Text der Bekanntmachung im Haupteingangsbereich des Stadthauses, Am Packhof 2 - 6 als Aushang zu finden.

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