Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Verwaltung legt Nutzungsordnung für kommunale Anlegestellen vor: Stadt möchte Liegedauer für Boote zeitlich begrenzen 20.03.2024

 © Landeshauptstadt Schwerin/Ulrike Auge

Die Parkdauer in den bewirtschafteten Parkzonen Schwerins ist in der Regel zeitlich bemessen. Maximale Park- bzw. Liegezeiten sollen nun auch für Boote eingeführt werden, wenn sie öffentliche Steganlagen und Anlegestellen der Landeshauptstadt nutzen. Eine entsprechende Nutzungsordnung hat die Stadtverwaltung am Dienstagabend dem Hauptausschuss der Stadtvertretung zur Beratung vorgelegt.

Sie soll künftig für fünf Bereiche gelten: die Kaikante am Ziegelinnensee, die Anlegestelle Kaninchenwerder, die Anlegestelle „Am Beutel“, die Kanuanlegestelle Wendenhof sowie den Anlegesteg in Mueß nahe der Störkanalmündung.

„Ziel der Neuregelung ist es, die kommunalen Anlegestellen einer breiten Mehrheit von Wassersportlern zur Verfügung zu stellen. Denn leider mussten wir beobachten, dass die Liegeplätze zunehmend von einzelnen Bootsbesitzern dauerhaft genutzt wurden. Sie stehen dann nicht mehr für eine allgemeine wassertouristische Nutzung zur Verfügung. Solche Entwicklungen möchten wir mit den begrenzten Liegezeiten korrigieren“, so der zuständige Umweltdezernent Bernd Nottebaum.

Die Verwaltung schlägt differenzierte Regelungen für die maximale Liegedauer vor: Sie reichen von 4 Stunden an den Anlegestellen „Am Beutel“, am Wendenhof und an der Störkanalmündung und betragen maximal 72 Stunden für die Bootsanlegestellen in der neuen Hafenanlage auf Kaninchenwerder. Die Anlagen dürfen künftig ausschließlich von Booten genutzt werden. Bei schweren Verstößen gegen die Nutzungsverordnung kann durch die Stadt auch ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.

Moderate Gebühren sollen indes nur für die neu geschaffenen Liegeplätze in der Hafenanlage auf Kaninchenwerder eingeführt werden: „Hier hat die Stadt in die wassertouristische Infrastruktur investiert, um touristische Übernachtungen auch auf dem Wasser attraktiver zu machen. Die neue Hafenanlage wird bereits zum Saisonauftakt übergeben. Für die Bootsführer sind nicht nur moderne Liegeplätze, sondern auch Versorgungssäulen für Strom und Wasser entstanden, die bewirtschaftet werden müssen“, sagt Bernd Nottebaum. Die Tagesgebühr mit Übernachtung soll auf Kaninchenwerder 10 Euro betragen, die Kurzzeitliegegebühr einen Euro je Stunde.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist