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Öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans 18.03.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.03.2022 beschlossen, den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Krebsförden und liegt zwischen der Grabenstraße und der Umgehungsstraße (B106).

Der Änderungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist die Entwicklung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel.

Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

28. März bis 29. April 2022

auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung öffentlich aus. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt eine physische Auslegung der Satzungsunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage). Der Zugang wird nach Terminvergabe ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen online, per einfacher e - Mail oder schriftlich einreichen. Die Abgabe von Stellungnahmen während der Dienststunden zur Niederschrift ist ausgeschlossen, weil dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Umweltbezogene Informationen sind innerhalb des Umweltberichtes verfügbar. Schwerpunkt bilden die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen insbesondere auf Brutvögel und Reptilien sowie auf das Schutzgut Boden.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister

i. V. Bernd Nottebaum

 

 

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