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Neuer Online-Dienst ab sofort im Digitalen Stadthaus verfügbar: Führerscheine können jetzt auch online beantragt werden 07.12.2022

 © sitthiphong/Adobe Stock

Mit der Online-Beantragung von Führerscheinen bietet die Landeshauptstadt eine weitere stark nachgefragte Dienstleistung jetzt auch digital an: Der Onlinedienst rund um die Beantragung von Führerscheinen wurde in Kooperation mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim realisiert. Der Landkreis betreibt die KfZ-Zulassung und Führerscheinstelle in Schwerin-Süd im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch für die Landeshauptstadt Schwerin.

Um diesen Service und weitere Online-Leistungen der Stadtverwaltung zu nutzen, müssen sich Antragsteller beim Serviceportal Schwerin einmalig registrieren, indem sie ein entsprechendes MV-Nutzerkonto anlegen. Ein paar Klicks führen dann zur gewünschten Leistung – beispielweise zum digitalen Führerscheinantrag oder auch zum Anwohnerparkausweis.

„Die Führerscheinstelle erlebt gegenwärtig auch durch den Pflichtumtausch von Führerscheinen eine regelrechte Antragsflut, sodass Präsenztermine sehr begehrt sind. Mit der Online-Beantragung von neuen oder verloren gegangenen Führerscheinen fallen nicht nur Wege für Bürgerinnen und Bürger weg. Auch die Verwaltungsabläufe werden durch digitale Antrags- und Genehmigungsprozesse schlanker und effektiver“, stellt Oberbürgermeister Rico Badenschier fest.

Zurzeit werden in der Führerscheinstelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim, die diese Aufgaben auch für die Landeshauptstadt Schwerin wahrnimmt, jährlich bis zu 20.000 Anträge bearbeitet.

„Ich freue mich außerordentlich, dass die Schwerinerinnen und Schweriner ab sofort viele Dienstleistungen rund um die Beantragung von Fahrerlaubnissen online nutzen können“, sagt der für Bürgerservice zuständige Dezernent Silvio Horn. „Anträge können jetzt bequem von zu Hause gestellt werden, und auch die Fahrerlaubnis kommt am Ende bequem per Post, der Weg in die Behörde entfällt. Wir gehen davon aus, dass vor allem Anträge zum begleiteten Fahren ab 17 oder die erstmalige Beantragung einer Fahrerlaubnis in den nächsten Wochen und Monaten zunehmend stärker genutzt werden.“

 

Für den Pflichtumtausch ist das Online-Verfahren leider noch nicht möglich: Für Dienstleistungen, bei denen die alten Führerscheine eingezogen oder entwertet werden müssen, gilt aus rechtlichen Gründen weiterhin das Präsenzverfahren. Ähnlich verhält es sich bei den Leistungen für Berufskraftfahrer usw.

Folgende Leistungen sind ab sofort inclusive Bezahlfunktion online über das Serviceportal Schwerin unter https://service.schwerin.de nutzbar:

  • Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
  • Antrag auf Ersterteilung einer EU-Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Ersatzausstellung eines Führerscheines nach Diebstahl
  • Antrag auf Ersatzausstellung eines Führerscheines nach Verlust
  • Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines

 

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