Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Taxigebühren steigen ab 1. Februar 19.12.2022

Die Beförderungsentgelte für Taxis werden zum 01.02.2023 in der Landeshauptstadt angehoben. Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt im Tagtarif (6 bis 22 Uhr) je nach Tarifzone zwischen 3,40 € (1-2 Kilometer) und 2,10 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer in der Nacht (22 bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt zwischen 3,70 € (1-2 Kilometer) und 2,20 € (ab 5 Kilometer Fahrtstrecke).
Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 40,00 € pro Stunde berechnet. Für Großraumtaxen (PKW ab 6 Sitzplätze einschließlich Führerplatz) wird ein Aufschlag von einmal 7,00 € ab der Mitnahme des 5. Fahrgastes berechnet.
Für die Inanspruchnahme eines Inklusionstaxis mit zusätzlicher technischer Fahrzeugumrüstung oder personelle Besetzung werden für eine Beförderung im Rollstuhl 17,50 € und für das Umsetzen der zu befördernden Person (2 Transportpersonen erforderlich) 35,00 € Zuschlag erhoben. Die neuen Entgelte sind Bestandteil der Taxenordnung, veröffentlicht unter www.kreis-lup.de/bekanntmachungen.

Downloads/Links:

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Was sonst noch interessant ist