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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Volltext
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
- Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine Grenzbescheinigung kostet:
- im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
- nach vorhandenen Katasterunterlagen:
- ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
- mit Ortsbesichtigung: 226 EUR
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Formulare
Formlose Antragstellung
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
02.05.2019
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)