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Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Die Aufgaben des Veterinärwesens der Landeshauptstadt Schwerin werden aufgrund eines Kooperationsvertrages von dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wahrgenommen. Detaillierte Information sowie aktuelle Merkblätter bzw. Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim: www.kreis-lup.de

Was sind unsere Ziele?

  • Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigung, Täuschung und Irreführung durch Sicherstellung der durchzuführenden Kontrollen
  • Artgerechte Haltung von Tieren
  • Schutz vor Tierkrankheiten
  • Schutz der Umwelt vor negativen Einflüssen und Gefahren, die von Tieren, tierischen Produkten oder Abfällen ausgehen können

Unsere Aufgaben

Lebensmittelüberwachung

Der Verbraucherschutz hat für die Bürger eine große Bedeutung. Die Produktion von Lebensmitteln stellt im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Dies betrifft sowohl die Erzeugung von Urproduktion (Milch, Fleisch, Eier usw.) als auch deren Verarbeitung zu Fertigprodukten.

Alle Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, verarbeiten, behandeln oder in den Verkehr bringen, werden regelmäßig kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrollen werden die Sauberkeit, der Erhaltungszustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmitteln, betriebliche Eigenkontrollmaßnahmen, kritische Kontrollpunkte und die Durchführung von Hygieneschulungen überprüft.

Tierschutz

Der Schwerpunkt im Tierschutz und den zugehörigen rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht liegt auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren. Die Kontrollen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen sowohl in den landwirtschaftlichen Nutztierbeständen als auch bei kleinen Haus- und Heimtieren. Bei letzteren handelt es sich in den meisten Fällen um Einzelfallprüfungen als Reaktion auf Hinweise aus der Öffentlichkeit.

Tierseuchenbekämpfung

Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere vor ansteckenden Erkrankungen, gegen die sich ein einzelner Tierhalter nur ungenügend wehren kann, und der Schutz des Menschen vor der Übertragung bestimmter Krankheiten vom Tier auf den Menschen.

Im Mittelpunkt stehen die Gesunderhaltung der Tierbestände und der vorbeugende Tierseuchenschutz. Deshalb ist jeder Halter von Einhufern, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühner, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Kameliden, Gehegewild und Bienen verpflichtet, seinen Tierbestand beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim anzumelden. Auch Änderungen zum Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.

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Kontakt

Außenstelle Veterinär und Lebensmittel­überwachung der Landeshauptstadt Schwerin und des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Herr Olav Henschel
Fachdienstleiter

Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin

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