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Sucht- und Drogenberatung
Volltext
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Der Sozialpsychiatrische Dienst im Fachdienst Gesundheit berät Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige. Die Psychiatriekoordinatorin gibt allgemeine Auskünfte zu den Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt Schwerin. Neben dem Fachdienst Gesundheit beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind
Sucht- und Drogenberatungsstelle Schwerin
Mecklenburgstr. 97
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 5507568
E-Mail: sb-schwerin@suchthilfe-mv.de
Psychosoziales Beratungs- und Behandlungszentrum
Röntgenstraße 7-11
19055 Schwerin
Tel.: +49 385 74403-0
E-Mail: poliklinik-schelfstadt@ahg.de
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht erhalten Sie hier:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Fachlich freigegeben am
07.01.2015
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte